Kreis Neuwied
Hohe Inzidenzen im Kreis Neuwied: Strengere Regeln gelten ab Ostersonntag [Update]
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Kreis Neuwied. Seit Tagen meldet das Landesuntersuchungsamt (LUA) für den Kreis Neuwied Sieben-Tage-Inzidenzen jenseits der 200 – doch wann folgt daraus eine weitere Verschärfung der Corona-Regeln?

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Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel wurde am Donnerstagnachmittag von uns komplett überarbeitet, nachdem wir von der Kreisverwaltung über einen neuen Sachstand informiert wurden:

Die Antwort auf diese Frage gibt Frank Laupichler Leiter der Abteilung Ordnung und Recht bei der Kreisverwaltung, auf RZ-Anfrage: ab Ostersonntag – wobei diverse Regelungen, die etwa Teile des Einzelhandels und Friseure betreffen, dann erst am nächsten Werktag, also am Dienstag, 6. April, wirksam werden.

Zunächst war Laupichler davon ausgegangen und hatte dies auch mit den entsprechenden Fachleuten im Ministerium besprochen, dass die Regelungen sogar erst zu Beginn der nachösterlichen Arbeitswoche erlassen werden müssen. Dann jedoch kam am Donnerstag eine entsprechende Weisung aus Mainz – unter Verweis auf das Infektionsgeschehens im Kreis Neuwied.

An Gründonnerstag, 1. April, ist eine Änderungsverordnung der aktuell geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung durch das Land in Kraft getreten, die Regelungen für Landkreise und kreisfreie Städte beinhaltet, in denen die Sieben-Tages-Inzidenz an drei Tagen in Folge den Wert von 200 übersteigt. Diese Landkreise haben dann auf Grundlage einer Muster-Allgemeinverfügung eine eigene Allgemeinverfügung zu erlassen, die zusätzliche Schutzmaßnahmen umfasst.

Diese wird der Kreis nun auf Weisung an Karsamstag, 3. April, veröffentlichen (zunächst auf seiner Internetseite), sie tritt dann am nächsten Tag in Kraft, also an Ostersonntag 4. April. [Hier gibt die Kreisverwaltung online bereits einen Ausblick auf die Verfügung und die mit ihr einhergehenden Änderungen.]

Heißt im Klartext: An Ostersamstag gelten die verschärften Regeln noch nicht. Laupichler betont, dass diese neue Verfügung auch dann eintreten wird, wenn die Inzidenzwerte über Karfreitag aufgrund von Meldeabläufen sinken sollten, denn die in der Änderungsverordnung des Landes vorgegebene Bedingung (drei Tage in Folge über 200) hat der Kreis Neuwied ja nun mal längst erfüllt. „Es kommen schon jetzt eine Menge Nachfragen bei uns im Kreishaus an“, schildert Laupichler, der das Vorgehen mit den zuständigen Fachleuten im Ministerium abgeklärt hat.

Wie das Landesgesundheitsministerium in Mainz informiert, beinhalten die verschärften Regelungen unter anderem folgende Punkte:

  • Einzelhandel: Buchhandlungen, Baumärkte, Blumengeschäfte, Gärtnereien, und Gartenbaumärkte dürfen nur im Rahmen des Einzel-Terminshoppings öffnen. Nach vorheriger Vereinbarung werden Einzeltermine vergeben, bei denen ausschließlich Personen, die demselben Hausstand angehören, gleichzeitig Zutritt gewährt wird. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung.
  • Friseure: Die bestehenden Regelungen werden um eine Testpflicht ergänzt.
  • Sport im Freien ist nur alleine oder mit Personen des eigenen Hausstandes zulässig.
  • Fahrschulen: Die bestehenden Regelungen werden um eine Testpflicht ergänzt.
  • Musikschulen: Die bestehenden Regelungen werden um eine Testpflicht ergänzt. Gruppenunterricht ist untersagt.
  • Autofahren: Für Fahrten im privaten Kraftfahrzeug mit Personen aus verschiedenen Hausständen gilt für Mitfahrer eine Maskenpflicht.
  • Die Allgemeinverfügungen dürfen erst aufgehoben werden, wenn die Inzidenz des Landkreises mindestens sieben Tage in Folge unter 200 gelegen hat.

Laupichler ergänzt, dass die Kindertagesstätten im Kreis in den „Regelbetrieb bei dringendem Bedarf“ zurückkehren werden – das sei die Regelung, die bis etwa Mitte März gegolten hat.

tim

Hier informiert das Land über die Rechtsgrundlagen zu Corona

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