CDU- und FWG-Fraktion wollen die im Jahr 2020 beschlossene Satzung ändern
Hitzige Debatte im Stadtrat erwartet: Unkel hadert mit Beiträgen für Straßenausbau
Straßenausbau
Die Satzung zu wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen in Unkel ist wieder auf dem Tisch. Das Thema, das bei der Stadtratsitzung am Dienstag, 29. Oktober, auf der Tagesordnung steht, birgt Sprengstoff. Foto: picture alliance/dpa/Stefan Sauer
Stefan Sauer. picture alliance/dpa

Die Satzung über die Erhebung der wiederkehrenden Straßenbaubeiträge (WKB) wurde vom Unkeler Stadtrat bereits im Jahr 2020 beschlossen. Danach gibt es drei Abrechnungseinheiten. Die Eigentümer im Abrechnungsgebiet Unkel Stadt wurden schon für den Ausbau der Siebengebirgsstraße ordentlich zur Kasse gebeten. Jetzt liegt ein Antrag der CDU-Fraktion und der FWG-Fraktion vor, die Satzung wieder zu ändern. Ganz Unkel, inklusive der Stadtteile Heister und Scheuren, sollen ein Gebiet werden.

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Das würde für die Eigentümer aus Scheuren und Heister bedeuten, dass sie rückwirkend für die Siebengebirgsstraße und alle anderen schon durchgeführten abrechenbaren Baumaßnahmen seit Einführung der WKB blechen müssen. 175 Eigentümer aus Unkel Stadt haben gegen ihre Bescheide Widerspruch eingelegt. Sollte Unkel ein Abrechnungsgebiet werden, müssten ihre Zahlungen rückabgewickelt werden. Der Rat könnte aber, wie in Erpel geschehen, auch beschließen, dass alle Bescheide im Zuge der Gleichbehandlung aufgehoben und neu abgerechnet werden müssen.

Fehr: Rückwirkung zum Januar 2020 unzulässig

Der CDU/FWG-Antrag sah zunächst vor, die Satzung rückwirkend zum 1. Januar 2020 zu ändern und damit auch die 1,6 Millionen Euro abrechenbaren Kosten der Siebengebirgsstraße auf alle umzulegen. Diese Idee zumindest scheint seit dem jüngsten Hauptausschuss vom Tisch. „Rechtlich würde es sich hier um eine ,echte Rückwirkung‘ handeln. Aus Gründen des Vertrauensschutzes ist das im Abgabenrecht grundsätzlich durch das Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt worden“, erläutert Bürgermeister Karsten Fehr.

In der Septembersitzung hat der Hauptausschuss dem Rat vor diesem Hintergrund empfohlen, die WKB-Satzung rückwirkend zum 1. Januar 2023 zu ändern. „Das Jahr 2023 ist noch nicht abgerechnet“, erläutert Stadtbürgermeister Alfons Mußhoff. Rund 400.000 Euro müssen noch auf die Eigentümer umgelegt werden.

Trennt die B42 Unkel, oder nicht?

Warum wurden überhaupt zunächst drei Abrechnungseinheiten beschlossen? 2020 kam der Rat, unterstützt von Experten des Gemeinde- und Städtebundes (GStB) RLP, auf die Idee, drei Gebiete zu beschließen, weil die B42 zwischen den Abrechnungseinheiten eine trennende Wirkung hat. In einem Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz sollte aber rechtlich überprüft werden, ob nicht doch ein Gebiet zulässig wäre. Dieses Normenkontrollverfahren wurde vom OVG jedoch als unzulässig abgelehnt. Mit der damals getroffenen politischen Entscheidung sind CDU und FWG nicht mehr einverstanden.

Außerdem ist die Klage einer Unkeler Bürgerin vor dem Verwaltungsgericht (VG) Koblenz anhängig, in der es um die Rechtmäßigkeit der drei Abrechnungsgebiete geht. Die Klägerin hatte im Juli 2024 eine Fristverlängerung beantragt. Zur Begründung wurden geänderte Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat nach der Wahl angeführt. Es sei jetzt „davon auszugehen ist, dass eine Satzung mit einem Abrechnungsgebiet zeitnah beschlossen wird“, führte sie an. Das Gericht wollte allerdings „etwaige kommunalpolitische Entwicklungen“ nicht abwarten, weil es sich mir der gerichtlichen Pflicht, schnell für Rechtsklarheit zu sorgen, nicht vereinbaren lasse. Mitte August beantragten die Klägerin und die Stadt Unkel als Beklagte ein Ruhen des Verfahrens. Auch diesem Wunsch erteilte das VG Koblenz Ende September eine Absage. In der kommenden Ratssitzung am Dienstag, 29. Oktober, steht das Thema Ausbausatzung erneut auf der Tagesordnung.

Verwaltung und Gemeinde- und Städtebund sind gegen Änderung

Fehr betont: „Die Zustimmung zur geänderten Satzung wird von Seiten der Verbandsgemeindeverwaltung – auch nach Rücksprache mit dem GStB RLP – nicht empfohlen. Der Stadtrat würde sich durch einen solchen Beschluss in Widerspruch zu seinem bisherigen Verhalten setzen.“ Sollte dem Antrag jedoch zugestimmt werden, würde er sich als Bürgermeister der Verbandsgemeinde Unkel verpflichtet sehen, den Ratsbeschluss auszusetzen. „Das wäre eine gebundene Entscheidung und keine Ermessensentscheidung. Dem Stadtrat steht ein Klagerecht vor dem Verwaltungsgericht auf Überprüfung der Entscheidung zu“, erläutert er. Fehr steht diesem Weg positiv gegenüber. „Das derzeitige Verfahren sollte vor dem VG Koblenz fortgesetzt und ausgeurteilt werden, um möglichst rasch für Rechtsklarheit für die Unkeler Bürger zu sorgen.“

Er verweist auch auf „Risiken und Nebenwirkungen“ einer Satzungsänderung. „Es ist davon auszugehen, und wurde auch schon angekündigt, dass die Eigentümer aus Heister und Scheuren Widersprüche einlegen und den Klageweg einschlagen werden, um die geänderte Satzung wiederum rechtlich überprüfen zu lassen. Das würde sicherlich zwei bis drei Jahre dauern. Die Bürger haben aber jetzt Anspruch auf Klarheit und Rechtssicherheit“, so Fehr. Außerdem sei die Bildung von Abrechnungseinheiten keine politische, sondern eine rechtliche Entscheidung.

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