Hells-Angels-Prozess: Wohl milde Strafen für Angeklagte
In einem Staatsschutzverfahren am Landgericht Koblenz sind fünf Männer angeklagt, die den verbotenen und aufgelösten Verein „Hells Angels Motorclub Bonn“ im Kreis Neuwied wiederbelebt haben sollen. Der Rockerclub ist im Jahr 2016 vom Bundesministerium des Innern als kriminelle Vereinigung eingestuft worden. (Symbolbild) Oliver Berg. picture alliance/dpa
Die Staatsanwaltschaft fordert im Staatsschutzverfahren gegen fünf Männer, die im Kreis Neuwied den verbotenen Rockerclub „Hells Angels MC Bonn“ wiederbelebt haben sollen, Freiheitsstrafen auf Bewährung. Die Strafverteidiger bitten um Bedenkzeit.
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Das Staatsschutzverfahren am Landgericht Koblenz gegen fünf Männer, die den seit dem Jahr 2016 vom Bundesministerium des Innern verbotenen und aufgelösten Rockerclub „Hells Angels Motorclub Bonn“ mit Sitz im Kreis Neuwied vor viereinhalb Jahren unter neuen Namen wiederbelebt haben sollen, hat am dritten Prozesstag Fahrt aufgenommen.