Verdachtsmomente gegen Angeklagten erhärten sich
Hat der Angeklagte seine Mutter im brennenden Haus zurückgelassen? Zeugen sagen zur Brandnacht aus
Einem Polizisten und einem Ersthelfer war es gelungen, die Mutter des Angeklagten zu retten. Foto: Feuerwehr VG Puderbach/Wolfgang Tischler
Feuerwehr VG Puderbach/Wolfgang Tischler. Feuerwehr VG Puderbach/Wolfgang

Puderbach/Koblenz. Im Februar soll ein 24-jähriger Mann sein Haus in der Verbandsgemeinde (VG) Puderbach angezündet haben, während seine Mutter sich darin befand. Nun verhandelt das Landgericht Koblenz den Fall. Die Staatsanwaltschaft hat einen schweren Vorwurf erhoben: Der Mann soll seine Mutter bewusst im Haus zurückgelassen haben. Der Angeklagte sei mit einem gepackten Rucksack, in dem sich Kleidung und Medikamente befanden, geflüchtet.

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Ein Zeuge, der das qualmende Haus bemerkt hatte, schaffte es laut Anklageschrift gemeinsam mit einem der eintreffenden Polizeibeamten, die Mutter des Angeklagten über das Dachfenster des Hauses zu retten. Beim dritten Verhandlungstermin traten Zeugen auf, um ihre Aussagen zu machen.

Berufskraftfahrer bemerkte den Hausbrand

Der erste Zeuge war der Ersthelfer. Der 36-jährige Berufskraftfahrer bemerkte auf dem Weg zur Arbeit um kurz nach vier Uhr den Rauch, der aus dem Dach des Hauses drang, und hörte kurz darauf Hilferufe der Mutter des Angeklagten. Laut dem Zeugen trafen kurz darauf zwei Polizeibeamte ein. Zu zweit retteten sie die Frau durch das Fenster. Laut Zeuge sagte die Frau, dass ihr Sohn noch im Haus sei, woraufhin der zweite Beamte versuchte, ihn zu finden. Doch es wurde keine weitere Person im Haus gefunden.

Der Ersthelfer erlitt eine leichte Rauchgasvergiftung und war zwei Wochen krankgeschrieben. Vor und nach dem Vorfall hatte der Zeuge keinen Kontakt zur Mutter des Angeklagten oder zum Angeklagten selbst. Der 27-jährige Polizeibeamte, der zusammen mit dem Ersthelfer die Frau rettete, hatte leichte Hals- und Kopfschmerzen, blieb aber sonst unverletzt.

Anwohner fanden zwei Sporttaschen im Gebüsch

Ein weiterer Polizeibeamter (32) trat als Zeuge auf. Er habe am Morgen nach der Tat einen Anruf von Anwohnern aus dem Ort erhalten, die zwei Sporttaschen im Gebüsch an der Hauptstraße fanden. Der Inhalt der Taschen wurde untersucht, und es konnte schnell festgestellt werden, dass sie dem Angeklagten zuzuordnen waren.

Laut dem Polizisten befanden sich in der einen Tasche persönliche Gegenstände wie die Geldbörse des Angeklagten, Bewerbungsunterlagen sowie Briefe von der Agentur für Arbeit. In der anderen Tasche war Kleidung, die teilweise nass war und laut dem Polizisten den Eindruck erweckte, als wäre sie „schnell zusammengepackt“ worden. Zudem wies die Kleidung keinen Rauchgeruch auf.

Der Prozess endet Ende September, wie das Landgericht Koblenz am Ende des dritten Verhandlungstages mitteilte.

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