Gericht kam angesichts der gezeigten Reue und der Kooperationsbereitschaft der Angeklagten zu einem moderaten Urteil
: Haftstrafe auf Bewährung für Unfallfahrerin
Gericht kam angesichts der gezeigten Reue und der Kooperationsbereitschaft der Angeklagten zu einem moderaten Urteil
Vor mehr als einem Jahr hat sich der Unfall an der Heddesdorfer Straße in Neuwied ereignet. Damals flog das Auto der Angeklagten durch die Luft, prallte in einer verkehrsberuhigten Zone auf und verletzte dort mehrere Menschen schwer. Foto: Archiv Rainer Claaßen Rainer Claaßen
Neuwied. Der Unfall hatte Neuwied und Umgebung schockiert: Im vergangenen Juni war ein Auto mit hoher Geschwindigkeit von der Innenstadt her kommend in den verkehrsberuhigten Bereich der Heddesdorfer Straße gerast, hob dort an einem Betonpoller ab und wurde etwa 30 Meter weit durch die Luft geschleudert. Es grenzt an ein Wunder, dass es zwar zu schweren Verletzungen, aber nicht zu Todesopfern gekommen war. Mehrere Passanten hielten sich unmittelbar im Bereich des Aufpralls auf. Zunächst war unklar, was die Ursache dafür war, dass die Fahrerin die Vorfahrt missachtete und ungebremst über die Kreuzung fuhr. Schnell verbreiteten sich damals Gerüchte: Da war von einem technischen Defekt sowie von Anschlags- oder Selbstmordabsichten der Fahrerin die Rede. Im Prozess gegen die Fahrerin am Amtsgericht Neuwied ist jetzt ein Urteil gesprochen worden.
Ihre Kooperationsbereitschaft sowie die aufrecht gezeigte Reue trugen dazu bei, dass der Richter ein moderates Urteil fällte: Vier Monate Bewährungsstrafe sowie einen Führerscheinentzug von einem Jahr ordnete er an. Auf die von der Staatsanwältin zusätzlich geforderten Sozialstunden verzichtete er – nicht zuletzt, da ihm glaubwürdig erschien, dass die Frau, die bei dem Unfall selbst eine erhebliche Verletzung erlitten hatte, auch massiv unter ...