Am Amts- und Landgericht Koblenz wird aktuell ein Fall aus Neuwied verhandelt, bei dem ein junger Ukrainer einen älteren Mann erstochen hat. Die Staatsanwaltschaft wirft im Heimtücke vor, der Angeklagter spricht von einem Unfall. Viktoria Schneider
Handelte der Angeklagte aus einem Beschützerinstinkt heraus – oder war die Tat geplant gewesen? Diese Frage wird aktuell am Landgericht Koblenz verhandelt. Im Herbst erstach ein 18-jähriger Ukrainer einen älteren Mann in einer Wohnung in Neuwied.
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Noch ist nicht entschieden, was den 18-jährigen Ukrainer erwartet, der im vergangenen Oktober einen Mann in Neuwied erstochen hat. Kommt er in Haft oder erhält er eine Bewährungsstrafe? Das hängt wohl davon ab, ob er seine Tat im Vorhinein geplant hat.