Paradox: Geschäftsführer klagt auf Einstellung eines Wunschkandidaten
GSG: Chef und Betriebsrat streiten sich vor Gericht

Neuwied. Bei der Gemeindlichen Siedlungsgesellschaft brodelt es intern. Geschäftsführer Carsten Boberg – im Juni zwei Jahre im Amt – und der Betriebsrat (BR) des städtischen Tochterunternehmens kommen nicht wirklich gut miteinander aus. Was zuweilen unter der Hand zu hören war, wurde jetzt offensichtlich: Beide Seiten trafen sich vor dem Arbeitsgericht – und das wegen einer Nichtigkeit: Juristischer Streit ist entbrannt über die Besetzung einer auf zwei Jahre befristeten Schwangerschaftsvertretungs-Teilzeit-Stelle.

Auf die waren 34 Bewerbungsmappen eingegangen, die der Betriebsrat auch zu sehen bekam. Das einzige Vorstellungsgespräch war dann jedoch ohne ihn geführt worden. Rechtlich in Ordnung, aber unter Bobergs Vorgängern anders gehandhabt. „20 Jahre lang war es anders guter Brauch“, klagte BR-Anwalt Zimmer.

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