Neue Berechnungsgrundlage
Grundsteuerwert ersetzt den Einheitswert
Die Reform der Grundsteuer führt zu Verwerfungen.
picture alliance/dpa

Die neue Grundsteuerreform wird anders als bisher berechnet. Einige zahlen zum Teil erheblich mehr, andere weniger Grundsteuer.

Lesezeit 1 Minute
Die Grundsteuerreform greift zum 1. Januar 2025. Der Grundsteuerwert ersetzt dann den bisherigen Einheitswert, der noch auf den Wertverhältnissen von 1964 im Westen und 1935 im Osten basiert. Er wurde als verfassungswidrig eingestuft. Der neue Grundsteuermessbetrag wurde bereits von den Finanzämtern im Land mithilfe der Feststellungserklärungen der Eigentümer ermittelt.

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