Neuwied. Das Oberlandesgericht Koblenz hat die von Dr. Ulrich Kleemann angestrengte einstweilige Verfügung gegen Martin Hahn kürzlich zurückgewiesen (die RZ berichtete).
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Jetzt reagiert der SGD-Präsident darauf in einer über seinen Rechtsanwalt zugestellten Pressemitteilung „mit großer Enttäuschung“ (vollständige Erklärung: siehe unten). Er kündigt an, seine juristischen Aktivitäten einzustellen und Hahn künftig zu ignorieren.