Investor beginnt mit Arbeit - Änderung des Baugesetzes könnte bei schneller Umsetzung des Projekts helfen
Gesetzesänderung könnte helfen: Erler Neubaugebiet nimmt Fahrt auf
Seit Jahren plant man in der Gemeinde Kasbach-Ohlenberg ein Neubaugebiet. Nach anfänglichen Schwierigkeiten ist eine Lösung nun in Sicht – ein neuer Investor ist gefunden. Auch eine jüngst verabschiedete Gesetzesänderung könnte das Projekt beschleunigen.
Archiv Heinz Werner Lamberz

Kasbach-Ohlenberg. Beim geplanten Neubaugebiet im Kasbach-Ohlenberger Ortsteil Erl (wir berichteten) tut sich etwas: Mittlerweile hat sich der Grundstückseigentümer für einen neuen Investor entschieden, der seine Arbeit aufgenommen hat, wie Ortsbürgermeister Frank Becker berichtet. Das Projekt soll nun so schnell wie möglich umgesetzt werden – auch ein neues Bundesgesetz könnte helfen, dass bereits bis spätestens 2024 neue Wohnhäuser in der Gemeinde Kasbach-Ohlenberg entstehen.

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Hintergrund: Im Dezember 2019 hatte der Kasbach-Ohlenberger Gemeinderat auf Antrag eines Grundstückeigentümers die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Gerstengarten“ für den Bereich zwischen Kirchweg und Untererler Straße beschlossen. Markus Kitz von der Kitz Realty GmbH aus Meerbusch in Nordrhein-Westfalen arbeitete als beauftragter Investor in Eigenregie eine Planung für das Wohngebiet aus, welche er im Dezember 2020 bei einer Sitzung des Gemeinderates vorstellte. Kitz wollte einen Bebauungsplan, wie es bei Neubaugebieten üblich ist, umgehen und mit einer anderen Gesetzesgrundlage (Paragraf 34 Baugesetzbuch) das Vorhaben realisieren. Doch dies wurde ihm von den Baubehörden negativ beschieden. Darüber hinaus bewerteten die Ratsmitglieder den Auftritt Kitz' in der damaligen Sitzung als „schlecht vorbereitet“ und „nicht professionell“. Zwei Tage nach der Sitzung zog Kitz sein Interesse am Baugebiet dann zurück, berichtete Ortsbürgermeister Frank Becker gegenüber der RZ.

Doch nun ist ein neuer Investor gefunden: Klaus Nickel und sein Team von der MN Wohnbau GmbH aus Bad Honnef und Kalenborn sind derzeit dabei, das Gelände vorzubereiten. Bei einer Gemeinderatssitzung im März hatte das Team seine Pläne vorgestellt. Diese sehen eine aufgelockerte Bebauung mit großen Grundstücken vor. Durch einen großen Besucherparkplatz mit Ladestationen für E-Fahrzeuge am Eingang des Wohngebiets möchte man die Straße weitestgehend verkehrsberuhigt halten. Außerdem soll es einen Kinderspielplatz geben. Platz für Kinder sei besonders wichtig, so die Projektentwickler, denn in den Städten seien die Preise exorbitant gestiegen. Deshalb rechne man mit einem großen Interesse von jungen Familien aus dem Köln-Bonner Raum – aber auch aus Kasbach-Ohlenberg selbst. Ortsbürgermeister Becker liegen bereits knapp zehn Interessensbekundungen vor, wie er der RZ mitteilt. Insgesamt 39 Einfamilienhäuser planen Nickel und sein Team in Erl. Eine Streuobstwiese soll dieses neue Wohngebiet von der viel befahrenen Hauptstraße abtrennen. Dafür wurde sogar eigens ein Fachplaner engagiert, sagt Becker. Und im Baugebiet geht die Arbeit nun auch endlich los: Derzeit steht laut dem Ortsbürgermeister die Vermessung des Geländes an.

Auch ein Umweltgutachten wird momentan erstellt. Das ist auch gut so, meint Frank Becker: „So sind wir doppelt abgesichert.“ Denn: Der Investor versucht die Planung des Baugebietes in einem beschleunigten Verfahren nach Paragraf 13b des Baugesetzbuches voranzutreiben. Dafür haben die Planer aber nur bis maximal 31. Dezember diesen Jahres Zeit. Sollte es nicht funktionieren, habe man mit dem Umweltgutachten schon einmal einen Baustein für das längere, reguläre Bebauungsplanverfahren, erklärt Becker, der aber deutlich das schnellere Verfahren favorisiert: Das beschleunigte Verfahren spart bei der Umsetzung viel Zeit, etwa ein bis zwei Jahre, so Becker.

Doch es gibt einen Hoffnungsschimmer am Horizont: Der Bundestag hat vor zwei Wochen beschlossen, das Baugesetz zu novellieren. Inhalt war unter anderem das beschleunigte Verfahren nach Paragraf 13b Baugesetzbuch – dieser soll um ein Jahr verlängert werden. Mit dieser Novelle ist man auch in Kasbach-Ohlenberg guter Dinge, das Neubaugebiet im schnellen Verfahren umzusetzen. Im Klartext bedeutet das: Fertigstellung der Wohnhäuser in Erl bis maximal 2024 – nicht wie beim längeren Verfahren 2025/2026.

Becker freut sich, dass es nun losgeht: „Wir haben ja durch den Schiffbruch mit dem vorherigen Investor Jahre verloren.“ Er setzt seine Hoffnungen in die Novelle des Baugesetzbuches, dass das beschleunigte Bebauungsplanverfahren verlängert wird und man somit in Kasbach-Ohlenberg Jahre früher bauen kann. „Das wäre für uns natürlich super“, resümiert Ortschef Becker ganz im Sinne der bauwilligen Familien.

Von unserem Redakteur Daniel Rühle

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