Bonn/Unkel
Gericht zweifelt nicht an Mord: Zehn Jahre Haft für die Bluttat von St. Augustin
Beim Prozessauftakt verbarg der Angeklagte sein Gesicht vor den Kameras - hinter einem Aktendeckel, auf den die Titelseite der Mitgliederzeitung der Strafverteidigervereinigungen geklebt war. Titel: „Freispruch“.
picture alliance/dpa

Unkel/Bonn. Es beginnt als harmloser Flirt am Bonner Rheinufer: Ein paar junge Leute treffen sich, trinken etwas, kommen sich näher. Es endet in einer städtischen Unterkunft in Sankt Augustin mit einem abscheulichen Verbrechen: Eine 17-jährige Unkelerin wird getötet, nach Überzeugung des Bonner Landgerichts von einem vermutlich gleichaltrigen Deutsch-Kenianer, den das Mädchen erst tags zuvor kennengelernt hat.

Am Freitag wurde der junge Mann verurteilt: zehn Jahre Haft wegen Mordes und versuchter Vergewaltigung, die Höchststrafe nach Jugendstrafrecht. Ein Schlussstrich unter dem schrecklichen Geschehen, das im Dezember 2018 seinen Anfang nahm? Das Gericht sah es nach einer umfangreichen Beweisaufnahme, nach Würdigung etlicher Zeugenaussagen aus Kriminaltechnik- und Ermittlerkreisen sowie den Umfeldern von Täter und Opfer als zweifelsfrei erwiesen an, ...

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