St. Katharinen/Koblenz. Eine Verhandlung am Arbeitsgericht in Koblenz hat die dritte Welle der Diskriminierungsvorwürfe gegen die Birkenstock-Gruppe eingeläutet. Im September 2014 haben 33 Mitarbeiterinnen Klage eingereicht. Ihr Vorwurf: Männer werden in höhere Entgeltgruppen einsortiert als Frauen. Das Arbeitsgericht Koblenz hat die Klagen in erster Instanz am Mittwoch in allen 33 Fällen abgewiesen und sie für unbegründet erklärt.
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Von unserer Redakteurin Nina Borowski
Das Gericht geht davon aus, dass die unterschiedlichen Lohngruppen tätigkeitsbezogen vergeben werden und nicht nach Geschlecht und demnach keine Diskriminierung vorliegt, wie Hans-Joachim Gans, Direktor des Arbeitsgerichts auf RZ-Nachfrage erläutert.