Ab dem kommenden Schuljahr sollen alle Grundschüler die Möglichkeit bekommen, ein Ganztagsangebot wahrzunehmen. Die Regelung greift zunächst nur für Erstklässler. Soeren Stache. picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild
Ab dem kommenden Schuljahr hat jedes Grundschulkind einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Um dem gerecht zu werden, hat der Neuwieder Stadtrat nun ein Konzept beschlossen, das zeigt, wie das in der Praxis aussehen könnte.
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Wenn beide Eltern berufstätig sind, wird die Kinderbetreuung oft zum Problem. Damit das in Zukunft besser funktioniert, soll ab dem kommenden Schuljahr 2026/27 der gesetzliche Anspruch für Ganztagsbetreuung an Grundschulen greifen, zunächst nur für Erstklässler.