Gericht konnte auch den Verdacht einer kompletten Schuldunfähigkeit beim 74-Jährigen nicht ausschließen
Freispruch für masturbierenden Rentner aus dem Kreis Neuwied: Vermindert schuldfähig

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Kreis Neuwied. Es ist ein Fall, den selbst der Vertreter der Staatsanwaltschaft in seinem Plädoyer erklären musste, nun ist aber vor dem Landgericht Koblenz ein Urteil erfolgt. Ein 74-jähriger Rentner wurde freigesprochen vom Vorwurf, von Juni 2017 bis Juni 2018 in sieben Fällen in einem Ort im Kreis Neuwied sexuelle Handlungen vor einem Kind vorgenommen zu haben.

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Nicht, weil er es nicht war, denn daran hegten weder Gericht noch Staatsanwaltschaft Zweifel, sondern weil er aufgrund eines Gutachtens des forensisch-psychiatrischen Sachverständigen vermindert schuldfähig war. Auch der Verdacht einer kompletten Schuldunfähigkeit war demnach nicht auszuschließen.

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