Ortsbild Stadt Unkel soll Gelände kostenloszurückerhalten - CDUäußert Bedenken
Freibadgelände kann angegangen werden: Unkeler VG-Rat ebnet Weg für grüne Oase
Entsteht nun auf dem ehemaligen Freibadgelände eine grüne Oase? Das jedenfalls wünschen sich viele in Stadt und VG.
Sabine Nitsch (Archiv)

Unkel. Die Stadt Unkel ist ihrem Vorhaben ein Stück nähergekommen, das ehemalige Freibadgelände in eine grüne Oase für die Bürger zu verwandeln. Der Verbandsgemeinderat Unkel hat nämlich in seiner jüngsten Sitzung der kostenlosen Rückübertragung des Grundstücks an die Stadt mehrheitlich zugestimmt. Nach einem intensiven, aber sachlichen und fairen Austausch votierten 19 Ratsmitglieder dafür und 5 dagegen, 2 enthielten sich der Stimme.

Jetzt also ist der Weg für die Umgestaltung des rund 22.000 Quadratmeter großen Areals frei – vorausgesetzt, die Kommunalaufsicht grätscht nicht dazwischen, sodass der Deal irgendwann Gegenstand eines Rechtsstreits wird und vor dem Verwaltungsgericht landet. Genau das befürchten nämlich einige Ratsmitglieder aus den Reihen der CDU-Fraktion, deren Mitglieder ansonsten mehrheitlich, wie Vorsitzender Stefan Schmitz darlegte, „mit einer kostenlosen Rückübertragung leben könnten“.

„Jetzt aber haben die Kommunalaufsicht und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) erhebliche Bedenken angemeldet“, sagte Schmitz, der deshalb keine Planungssicherheit mehr sieht. „Es sind zu viele rechtliche Fragen offen. Der Beschluss des VG-Rats könnte aufgehoben werden“, warnte Schmitz. Er glaube nicht, dass der jetzige Zeitpunkt für einen Beschluss gut wäre, fügte er hinzu. Die CDU hatte deshalb einen Antrag eingebracht, um Bürgermeister Karsten Fehr zu beauftragen, mit der Kommunalaufsicht zu sprechen, um eine rechtssichere Lösung für die Übertragung zu finden. Da die Mehrheit des VG-Rats aber letztlich den vorliegenden Beschluss über die kostenlose Rückübertragung befürwortete, hatte sich am Ende eine Abstimmung über den Antrag der CDU erledigt.

Und der hätte Bürgermeister Karsten Fehr zufolge auch nicht allzu viel gebracht. „Die Gespräche sind mehrfach geführt worden. Wir stehen in einem regelmäßigen Austausch“, betonte er. Fehr widersprach auch Alfons Mußhoff, der in der vorliegenden Beschlussvorlage einen Auftrag des Bürgermeisters für einen Rechtsstreit sah. Fehr sprach vielmehr von einem starken Signal, wenn viele der Beschlussvorlage zustimmen würden. „Ob sich die Kommunalaufsicht bei einem so starken Signal aus der Bürgerschaft dem entgegenstellt, ist abzuwarten“, sagte der Bürgermeister. Er wies zudem darauf hin, dass die Stadt das Gelände nicht kaufen könne, weil das eine freiwillige Leistung sei, die die Kommunalaufsicht angesichts klammer Kassen mit Sicherheit nicht zulassen würde.

„Einen Rechtsstreit sehe ich nicht“, meldete sich Bernd Seiler-Rehling (UWG) zu Wort und verwies auf die Öffnungsklausel in dem Brief der ADD. Diese hatte zwar von einem grundsätzlichen Verbot geschrieben, weil in der Regel zum Verkehrswert zu verkaufen sei, wies aber auch auf die Ausnahme hin, dass bei öffentlichem Interesse eine Brechung zulässig sei. Dabei muss allerdings das öffentliche Interesse substanziell dargelegt und in einem Vertrag festgeschrieben werden. Ähnlich wie Seiler-Rehling äußerte sich auch SPD-Fraktionschef Wolfgang Reimann. Die Öffnungsklausel der ADD habe die SPD bestärkt, in ihrer Position pro kostenlose Rückübertragung, meinte er. „Sie lässt Ausnahmen zu, damit kann man arbeiten“, sagte er und erinnert zugleich noch einmal daran, dass das Gelände nicht nutzbar sei und seit zwölf Jahren Kosten verursache.

Der CDU warf Reimann vor, den Prozess aufzuhalten, um eine mögliche andere Lösung zu finden. Das wiederum wiesen Schmitz und Mußhoff zurück. „Es geht nicht darum, etwas auf die lange Bank zu schieben, sondern um eine rechtssichere Lösung“, stellte Mußhoff klar. Allerdings gab es auch andere Stimmen in der CDU. Gisela Stahl sprach sich per se gegen eine kostenlose Rückübertragung aus. Sie erinnerte daran, dass alle Gemeinden in der VG und die Stadt seit 43 Jahren die Betriebskosten tragen würden. Es könne also nicht sein, dass die anderen Kommunen bei einer kostenlosen Rückübertragung keine Entschädigung erhalten würden. Dem entgegnete Fehr, dass die Stadt zwischen 1975 und 2006 allein 50 Prozent des Defizits getragen habe.

„Es geht um das Eigentum des Freibadgeländes. Das hat mit dem Betriebskosten überhaupt nichts zu tun“, betonte Ansgar Federhenn (Bündnis 90/Die Grünen). Wolfgang Gisevius (SPD) verwies auf die Modellhaftigkeit des Vorhabens der Stadt, bei dem die Bürger eingebunden werden sollen, und erinnerte an das Kriterium Lebensqualität. Das mache die Situation besonders, meinte er. Das sah auch Ralf Hillen (SPD) ähnlich, der befürchtet, dass sonst vielleicht auf Umwegen ein Privatinvestor zum Zug käme und etwas ins Rheintal bauen könnte, das nicht gut aussehe. Er plädierte eingehend dafür, der Beschlussvorlage zuzustimmen. Mit Erfolg. Der VG-Rat fasste noch einen weiteren Beschluss. Unisono votierte er dafür, dass, falls die Kommunalaufsicht den Ratsbeschluss aufheben würde, der Bürgermeister mit ihr in Kontakt treten, um einvernehmliche Lösungswege zu finden, und den VG-Rat kurzfristig darüber informieren solle.

Von unserer Redakteurin Silke Müller

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