Seit Inkrafttreten des neuen rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetzes sind Flussbestattungen im Rhein (hier bei Neuwied) rechtlich möglich. Durchgeführt wurden bisher aber noch keine. Jörg Niebergall
Kein Fluss prägt das nördliche Rheinland-Pfalz so sehr wie der Rhein. Neben seiner praktischen Funktion als Verkehrsader wird er nun um eine emotionale Komponente reicher. Verstorbene können im Rhein die ewige Ruhe finden.
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Was bisher grotesk klang, ist nun erlaubt: die Bestattung in Flüssen. Mit dem neuen rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetz hat sich die Kultur rund um Tod und Trauer liberalisiert. Seit Ende September sind Flussbestattungen theoretisch möglich. Durchgeführt wurden bisher noch keine, da noch letzte Fragen zum genauen Prozedere geklärt werden müssen.