Deckungslücke in Höhe von 422 000 Euro droht - Grund sind auch marode Rohre, durch die das Lebensmittel versickert
Finanzielle Unterdeckung und marode Rohre: VG Bad Hönningen erhöht Wasserpreise
Trinkwasser
Die Wasserpreise in der Verbandsgemeinde Bad Hönningen werden in absehbarer Zeit steigen. Foto: Jens Büttner/dpa
Jens Büttner. dpa

Mit Beschluss des Kreistages hat das Kreiswasserwerk 2023 rückwirkend die Wasserpreise erhöht. Davon war auch die Verbandsgemeinde (VG) Bad Hönningen, die das Trinkwasser vom Kreiswasserwerk bezieht, betroffen und hob die Preise für den Endverbraucher zum 1. Januar 2024 an. Doch jetzt stellt sich heraus, dass die Preiserhöhung nicht ausgereicht hat: Wenn nicht gegengesteuert wird, hat die VG Bad Hönningen mit einer Deckungslücke von 422.000 Euro zu rechnen.

Die Deckungslücke kommt auch aufgrund des in die Jahre gekommenen Leitungssystems in der VG zustande. Durch Rohrbrüche versickert Wasser im Untergrund, das die VG zwar bezahlt hat, aber nicht weiter in Rechnung stellen kann. Mit dem Thema hat sich der Werksausschuss und am Donnerstag auch der VG-Rat beschäftigt. Grundsätzlich laute die Prämisse, die Bürger nicht über Gebühr zu belasten. Doch um die hohe Deckungslücke in den kommenden Jahren ausgleichen zu können, müsse man jetzt reagieren, erläuterte Bürgermeister Jan Ermtraud.

1,93 Euro pro Kubikmeter ab 2025

Dem Rat wurden fünf Varianten zur Preiserhöhung vorgelegt. Die Ratsmitglieder beschlossen mehrheitlich die Variante, nach der ab dem 1. Januar 2025 eine Grundgebühr von 192 Euro und eine Mengengebühr von 1,93 Euro pro Kubikmeter Wasser zu zahlen sind. Aktuell sind an Grundgebühr 156 Euro, an Mengengebühr 1,70 Euro pro Kubikmeter zu entrichten. Durch die Anpassung erhöhen sich die gesamten errechneten Gebührenerträge von 1.710.000 Euro im Jahr 2024 auf 2.011.000 Euro ab 2025. Neben der Gebührenanpassung ist die Verwaltung bemüht, Lecks in den Wasserohren zu finden. Dafür hat sie eine Fachfirma eingeschaltet, die Rohrbrüche aufspürt und repariert. Man hofft so, den Wasserverlust reduzieren zu können.

Der Kreistag hatte im März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 den Wasserpreis von 1,17 Euro je Kubikmeter um 0,22 Euro auf 1,39 Euro je Kubikmeter erhöht. Der VG-Rat beschloss daraufhin eine Preiserhöhung für 2024. Dieser Beschlussfassung lag eine entsprechende Kalkulation zugrunde, wonach die erzielten Verluste aus den Jahren 2021 und 2022 sowie der erwartete Verlust aus 2023 mit den höheren Grund- und Mengenpreisen für die Jahre 2024 bis 2026 ausgeglichen werden sollte.

Wasserverluste von 170.000 Kubikmeter

„Im Zuge des Jahresabschlusses 2023 stellten sich allerdings zusätzliche negative Auswirkungen dar, die in der vorangegangenen Kalkulation nicht berücksichtigt werden konnten: ein deutlich geringerer Wasserverkauf im Umfang von 18.300 Kubikmeter, deutliche höhere Wasserverluste im Umfang von 170.000 Kubikmeter und ein erheblicher Mehraufwand für den Erhalt des örtlichen Leitungsnetzes einschließlich Erneuerung der Hausanschlüsse. Neben gestiegenen Fallzahlen sind hier auch die Preissteigerungen im Tiefbaubereich inbegriffen“, nannte Ulrich Simon, Abteilungsleiter Finanzverwaltung und Kaufmännischer Werkleiter, die Ursachen für die erforderliche Neukalkulation, nach der sich statt der 1.710.000 Euro ein Entgeltbedarf von jährlich 2.011.000 Euro für die nächsten Jahre (2025 bis 2027) ergibt.

Gemäß dem aktuellen Preisblatt stehen dem Bedarf Umsatzerlöse von lediglich 1.589.000 Euro gegenüber. „Demnach ergibt sich eine Deckungslücke von 422.000 Euro. Somit ist aus Sicht der Werkleitung eine Preiserhöhung ab dem 1. Januar 2025 unumgänglich“, erklärte Simon. Dem VG-Rat vorgelegt wurden fünf Varianten mit unterschiedlichen Grund- und Mengengebühren, die jedoch allesamt jeweils einen Ertrag von 2.011.000 Euro aufweisen. „Wir favorisieren die dritte Variante“, sagte Reiner W. Schmitz. Somit sprach sich die SPD für 192 Euro Grundgebühr/1,93 Euro Mengengebühr aus. Das Modell weise eine kalkulierbare Größe auf, bei der man auch investieren könne.

CDU hält zwei Varianten für möglich

Für die CDU sagte Regine Flöer: „Wir tendieren zur dritten oder vierten Variante.“ Die vierte Variante sah eine Grundgebühr von 204 Euro und eine Mengengebühr von 1,84 Euro vor. Für einen Drei-Personen-Haushalt seien die Gebühren dieser beiden Varianten unterm Strich gleich. Der etwas höhere Mengenpreis der dritten Variante könnte die Bürger zum Sparen anregen.

Vor dem Beschluss äußerte sich auch Dagmar Both von den Freien Wählern. Diese hätte sich bei Bürgern eine nicht repräsentative Meinung eingeholt. Die Tendenz liege bei einer geringeren Grundgebühr, dafür mehr Mengengebühr. „Wir haben leider keine Informationen über die Verteilung der Haushaltsgrößen, jedoch haben wir uns überlegt, zugunsten der kleineren Haushalte zu entscheiden, also für Variante eins“, sagte Both. Variante eins sah 168 Euro Grundgebühr und 2,11 Euro Mengengebühr vor. Die anschließende Abstimmung brachte folgendes Ergebnis: Drei Stimmen der Freien Wähler für Variante eins, zwei Stimmen der CDU für Variante vier, mehrheitliche Stimmen der CDU und SPD für Variante drei

Top-News aus der Region