Zwangsversteigerung des Fahrgastschiffes wird aufgehoben, weil die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind - Beschwerde ist möglich: Fahrgastschiff wird doch nicht versteigert: „Carmen Sylva“ ist laut Gutachten ein Wrack
Zwangsversteigerung des Fahrgastschiffes wird aufgehoben, weil die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind - Beschwerde ist möglich
Fahrgastschiff wird doch nicht versteigert: „Carmen Sylva“ ist laut Gutachten ein Wrack
Die „Carmen Sylva“ liegt im Hafen von Brohl-Lützing. Rolf Niemeyer
Zu ihren besten Zeiten war „Carmen Sylva“ der Stolz der Flotte, zuletzt aber drohte dem Fahrgastschiff die Zwangsversteigerung. Doch daraus wird wohl nichts.
Der zuständige Rechtspfleger hat das Versteigerungsverfahren jetzt per Beschluss aufgehoben. Der Grund: Nach ihrem Untergang im Hafen von Brohl-Lützing ist die „Carmen Sylva“ kein Schiff mehr, sondern ein Wrack.
Das geht aus dem Gutachten hervor, das der Sachverständige für die Bewertung von Schiffen im Zuge des Verfahrens nach der Havarie angefertigt hat.