EU-Verordnung: Allergene müssen gekennzeichnet werden
Kreis Neuwied
EU-Verordnung: Allergene müssen gekennzeichnet werden
Bäckerei Preising in der Dierdorfer Straße hat alle Infos in einem Ordner. Da kann sich der Kunde informieren...und ab und zu auch mal die verkäuferin. Foto: Jörg Niebergall
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Kreis Neuwied. Ob Senf, Sellerie oder Soja: Insgesamt 13 als allergen eingestufte Lebensmittel müssen seit Mitte Dezember verpflichtend auch auf loser Ware gekennzeichnet werden. Das gilt für Bäckereien, Restaurants und Metzgereien aber auch für Cateringunternehmen, die zum Beispiel Essen für Kindertagesstätten und Schulen liefern.
Von unserer Redakteurin Christina Nover
Die seit 2011 geltende europaweite Lebensmittelverordnung, für die die Übergangsfristen jetzt auslaufen, stellt heimische Betriebe vor große Herausforderungen. Der Aufwand ist enorm, vielerorts herrscht Unsicherheit darüber, wer was kennzeichnen muss.