Dass man den Abschlag für Dezember nicht zahlen muss, steht jetzt fest - Stadtwerke Neuwied erklären, wie das funktioniert
Energiepreisbremse kommt: Stadtwerke Neuwied erklären, wie Gaskunden entlastet werden
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Der Bundestag und jetzt auch der Bundesrat haben beschlossen, dass zumindest die erste Stufe der Energiepreisbremse schon einmal umgesetzt wird. Es steht fest, dass die Bürger im Dezember keinen Abschlag für ihren Gasverbrauch zahlen müssen.

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Ein erstes Aufatmen: Im Dezember übernimmt der Staat die Zahlung – doch wie die Entlastungen danach konkret weitergehen, ist immer noch offen. Worauf sich Kunden einstellen müssen, wie die Preisbremse in der Praxis funktioniert und wie die Versorger mit der aktuellen Situation umgehen, das haben uns die Stadtwerke Neuwied (SWN), ein großer Versorger in der Region, erklärt.

1. Wie funktioniert die Übernahme des Dezemberabschlags? Der erste, nun beschlossene Schritt ist die Übernahme des Dezemberabschlags. „Der Gesetzgeber will eine Soforthilfe, die direkt ankommt“, sagt SWN-Pressesprecher Gerd Neuwirth. Dass die 20.000 Gaskunden der Stadtwerke den Abschlag nicht bezahlen müssen, funktioniert zunächst so: Im Dezember wird dieser gar nicht erst eingezogen, wenn eine Lastschrift vereinbart ist. Der Kunde muss nichts tun.

Etwas anders ist das bei anderen Formen der Zahlung: Wenn man seinen Abschlag bar bezahlt oder überweist, muss man dies im Dezember nicht tun. Und wenn man seinen Abschlag per Dauerauftrag zahlt, kann dieser im Dezember pausieren. Vergessen die Kunden dies und zahlen im Dezember trotzdem, haben sie aber keinen Nachteil: Bei der Endabrechnung wird ihnen dann dieser Betrag gutgeschrieben.

Wichtig ist: Es handelt sich nur um den Gas- beziehungsweise Wärmeabschlag, den im Dezember der Staat übernimmt. Wasser und Strom hingegen müssen die Kunden auch im Dezember selbst bezahlen. In den Rechnungen sind diese Posten gesondert ausgewiesen. Und: Mieter, deren Energiebezug über den Vermieter läuft, müssen dies auch mit diesem klären. Wichtig ist, dass sie einen gesetzlichen Anspruch darauf haben, dass sie in ihrer Nebenkostenabrechnung an dem erlassenen Dezemberabschlag beteiligt werden.

2.Warum ist die Übernahme des Abschlags erst einmal nur vorläufig? „Das ist eine erste, vorläufige Soforthilfe“, sagt Sven Stauf, Bereichsleiter Vertrieb bei den Stadtwerken Neuwied. Erst in einem zweiten, späteren Schritt wird diese vorläufige Entlastung präzisiert.

Der Grundsatz lautet: Es gilt der sogenannte „prognostizierte Verbrauch“ für 2022. „Das ist in etwa der Verbrauch des Vorjahres, also von 2021“, erklärt Stauf. Ein Zwölftel dieses Verbrauchs wird mit dem gültigen Arbeitspreis im Dezember multipliziert. Hinzu kommt ein Zwölftel des Grundpreises, auch hier ist der kommende Dezember die Basis. Die Abwicklung in zwei Schritten ergibt jedoch Sinn, da einige Kunden ihre Abschläge im Lauf des Jahres selbst erhöht hatten.

Wenn man dann im Februar seine Jahresverbrauchsabrechnung erhält, wird nicht nur mitgeteilt, wie viel Gas man 2022 verbraucht hat, sondern auch, wie viel einem tatsächlich für den Dezember erlassen wird. Das kann dann auch eine Zahlung an den Kunden bedeuten oder auch eine Nachzahlung des Kunden, je nachdem, ob er mehr oder weniger Gas verbraucht hat, als es dem Dezemberabschlag entspricht.

3.Wann kommen Gas- und Strompreisbremse? Die jetzt beschlossene Entlastung ist letztlich nur eine von mehreren geplanten. So soll nach dem Willen der Gesetzgeber ab Januar auch eine Strompreisbremse greifen und spätestens ab März eine Gaspreisbremse. Bei Letzterer sollen 80 Prozent des Basisverbrauchs von Haushalten und Gewerbe auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Der Bedarf darüber hinaus muss zum vollen Marktpreis bezahlt werden, was als Anreiz zum Sparen gedacht ist.

Aber: Noch ist offen, wenn die Preisbremsen kommen und wie sie genau aussehen, es gibt noch nicht einmal einen Gesetzentwurf. „Die weiteren Schritte bezüglich der Preisbremsen für Strom oder Gas sind nach wie vor vollkommen offen beziehungsweise ungeklärt“, sagt Neuwirth. Wann genau sie kommen, sei „pure Spekulation“.

4.Inwiefern ist die Unsicherheit der Energieversorger groß? Für die Stadtwerke Neuwied und die anderen Energieversorger bedeutet das eine große Unsicherheit und sehr viel Mehrarbeit. „Das ist wirklich ein Heidenaufwand“, sagt Sven Stauf. Hunderte Überstunden und hohe Kosten sind bei den SWN entstanden und entstehen noch, um auf die jeweils geltenden Regelungen zu reagieren, die sich schnell ändern können. Bestes Beispiel: die Einführung der Gasbeschaffungsumlage, die dann doch wieder zurückgenommen wurde.

Die Kritik an der Bundesregierung: „Es wurde viel zu viel Zeit vertan. Monate sind ins Land gegangen, ohne dass etwas passiert ist“, findet Gerd Neuwirth. Schon im Sommer hatten die Stadtwerke Neuwied einen Energiepreisdeckel für den Grundbedarf gefordert. Nun soll dieser kommen – irgendwann zumindest.

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