Entertainer setzt einstweilige Verfügung gegen Boulevard-Blatt durch: Einstweilige Verfügung durchgesetzt: Dennis Schick wehrt sich erfolgreich gegen "Bild"
Entertainer setzt einstweilige Verfügung gegen Boulevard-Blatt durch
Einstweilige Verfügung durchgesetzt: Dennis Schick wehrt sich erfolgreich gegen "Bild"
Dennis Schick setzt sich gegen die Bild-Zeitung zur Wehr. Jörg Niebergall
Neuwied. Wer mit dem Feuer spielt, muss Hitze ertragen. Das dürfte auch Dennis Schick klar gewesen sein, als er seine Entertainer-Karriere startete und sich bei RTL 2 öffentlich auf „Traumfrau“-Suche begab. Doch was die „Bild“-Zeitung jetzt mit ihm machte, ging dem üblicherweise gut gelaunten Mann aus Oberbieber dann doch zu weit. Er schaltete seine Anwälte ein – und gewann gegen das Boulevard-Blatt. Nur knapp 48 Stunden nach dem Erscheinen verbot das Kölner Landgericht einen Artikel, den die „Bild“-Zeitung unter der Überschrift „Betrugsanklage gegen Dennis Schick“ veröffentlicht hatte.
Der Text, so schreibt Schick-Anwalt Dr. Lucas Brost, griff die Falschaussage einer Frau auf, die behauptet hatte, er schulde ihr noch immer einen niedrigen vierstelligen Betrag. Sie habe jedoch ihre Falschbehauptung eingeräumt und eine Unterlassungserklärung unterzeichnet.