Eilantrag des Betreibers der Miray-Eventhalle scheitert vor Gericht - Kunden haben teilweise hohe Anzahlungen geleistet: Eilantrag von Neuwieder Hallenbetreiber scheitert: Keine Hochzeit mit 250 Gästen
Eilantrag des Betreibers der Miray-Eventhalle scheitert vor Gericht - Kunden haben teilweise hohe Anzahlungen geleistet
Eilantrag von Neuwieder Hallenbetreiber scheitert: Keine Hochzeit mit 250 Gästen
Die Miray Eventhalle in Engers ist in normalen zeiten für Feiern mit "400 Gästen oder mehr" ausgelegt. Jörg Niebergall
Neuwied. Hochzeitsfeiern mit bis zu 250 Gästen bleiben in Rheinland-Pfalz untersagt – auch wenn sie nicht als Privatfeiern, sondern als gewerbliche Veranstaltungen etikettiert werden. Das hat das Koblenzer Verwaltungsgericht in einem gestern publizierten Urteil entschieden und damit den Eilantrag des Inhabers einer Neuwieder Festhalle abgewiesen.
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Das Gericht wies in der Begründung explizit darauf hin, dass sich das Infektionsgeschehen in dem Landkreis, in dem sich die Halle befindet, seit einigen Wochen verschlechtert und dass zudem „in den Räumen des Antragsstellers Hochzeitsveranstaltungen stattgefunden hätten, auf die aller Wahrscheinlichkeit nach bisher insgesamt sechs Infektionsfälle zurückzuführen seien“.