Windhagens Ortsbürgermeister Hans-Dieter Geiger hat Wahlhelfer und Ratsmitglied Thassilo Falkenau für die Landrats- und Bürgermeisterwahl am 6. April abberufen, da dieser am Tag der Bundestagswahl im Wahllokal „despektierliche Aussagen“ über den Gemeindechef gegenüber Dritten getroffen haben soll. Dagegen wehrt sich der Betroffene nun, „ich lasse mir den Mund nicht verbieten“. Doch durfte Geiger die Abberufung mit dieser Begründung eigentlich verhängen? Wir haben die Verwaltung gefragt.
Verwaltungschef sieht keinen Rechtsverstoß
Michael Christ, Bürgermeister der Verbandsgemeinde (VG) Asbach und Chef der Verwaltung hat dahingehend eine einfache Antwort, wie er im Gespräch mit unserer Zeitung sagt: „Ja.“ Die Berufung und Abberufung von Wahlhelfern unterliege nicht der Rechtsaufsicht der Verwaltung, das sei Sache der Ortsgemeinde. Der Ortsbürgermeister könne Wahlhelfer ernennen und abberufen, erklärt Christ. Er sieht keinen Rechtsverstoß von Hans-Dieter Geiger. Ob die Begründung „despektierliche Aussagen“ anfechtbar ist, ordnet Christ ein: „Da stellt sich die Frage: Ist es ein Verwaltungsakt, oder nicht? Je nachdem braucht es auch keine Begründung. Das müsste man im Einzelnen prüfen. Es ist aber vermutlich keiner.“
Demnach konnte Geiger diesen Schritt rechtlich tun. Ob das allerdings so klug war, steht auf einem anderen Blatt. Die harsche Reaktion auf mutmaßlich „despektierliche Aussagen“, von denen bisher keiner der Beteiligten unserer Zeitung sagen konnte, welche dies genau gewesen sein sollen, ist für die CDU ein gefundenes Fressen, um gegen den Ortsbürgermeister zu schießen. Dieselbe CDU, die 2019 ihre Mehrheit im Rat und 2024 auch den Posten des Ortschefs verloren hat – nach der Gründung der Wählergruppe „Gemeinsam – Bürger für Windhagen“. Dieser Machtverlust scheint an der CDU zu nagen. Denn: Mit Blick auf die kommende Gemeinderatssitzung möchte man das Thema der Abberufung eines Wahlhelfers (und CDU-Mannes) nun ausschlachten, wie dem Antrag auf der Internetseite der CDU zu entnehmen ist.

Wahlhelfer nach „Majestätsbeleidigung“ abberufen?
Bei der Bundestagswahl im Windhagener Wahllokal macht ein Wahlhelfer aus seiner kritischen Haltung gegenüber dem Ortschef keinen Hehl. Wenige Wochen später wird er für die nächste Wahl postalisch als Wahlhelfer abberufen.