Recht Freimaurerloge wurde Gemeinnützigkeit aberkannt, weil sie Frauen ausschließt - Hat das Folgen für andere Vereine?
Droht Verlust der Gemeinnützigkeit? Finanzhofurteil macht Vereine nicht nervös

Reine Männerchöre wie der MGV Waldbreitbach könnten von dem Urteil betroffen sein. 

Kreis Neuwied. Ein Urteil erschüttert die deutsche Vereinskultur: So jedenfalls bewerten überregionale Medien einen Richterspruch des Bundesfinanzhofs (BFH), in dem es darum geht, ob Vereine, die Frauen oder Männer als vollberechtigte Mitglieder ausschließen, noch die steuerlichen Vorteile der Gemeinnützigkeit geltend machen dürfen – beispielsweise durch das Ausstellen von Spendenbescheinigungen. Nein, lautet die Antwort des BFH, der konkret über den Fall einer Freimaurerloge zu entscheiden hatte, die Frauen die Teilnahme an ihren Tempelritualen verwehrt.

In der Pressemitteilung zur Urteilsbegründung benennt der BFH aber klipp und klar auch Schützenbruderschaften, Männergesangvereine und Frauenchöre als Vereine, die von den Auswirkungen des Urteils betroffen sein und ihre Gemeinnützigkeit verlieren könnten.

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