Hauptangeklagter muss vier Jahre und vier Monate in Haft - Lebensgefährtin mangels Beweisen von allen Vorwürfen freigesprochen
Drogenkuriere für Transport in den Kreis Neuwied verurteilt: Unterbringung und Freispruch

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Kreis Neuwied/Koblenz. Es war ein recht ungewöhnlicher Prozess vor dem Landgericht Koblenz, nicht zuletzt wegen des Alters der Angeklagten. Es handelte sich um einen 69-jährigen Mann und dessen 62-jährige Lebensgefährtin. Beide stammen aus dem Raum Mönchengladbach. Die Staatsanwaltschaft legte dem Paar die unerlaubte Einfuhr und Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last.

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Aufgefallen waren die beiden, weil sie im Rahmen der Überwachung der Aktivitäten von im großen Stil aktiven Drogenhändlern aus dem Kreis Neuwied Ware nach dort lieferten. Die beiden Auftraggeber, die alle 14 Tage Drogen im Wert von etwa 10.000 Euro ein- und verkauften, wurden bereits im Juli zu neuneinhalb beziehungsweise fünf Jahren Haft verurteilt (die RZ berichtete).

Die unerlaubte Einfuhr aus den Niederlanden war dem Paar jedoch nicht nachzuweisen. Beide hatten angegeben, nur eine Fahrt gemacht und die Ware auf einem Parkplatz auf der deutschen Seite übernommen zu haben. Das war, sagte der 69-Jährige aus, ein Freundschaftsdienst für einen inzwischen verstorbenen Kumpel. Dessen Sterbeurkunde lag der Staatsanwaltschaft am letzten Prozesstag vor. Immerhin aber soll er bei dieser dokumentierten Fahrt am 22. September 2020 zwei Liter Amphetaminöl, ein Kilogramm Marihuana sowie 150 Gramm Kokain übernommen und nachfolgend dann in Neuwied an einer Tankstelle übergeben haben.

Die 62-jährige Lebensgefährtin und jetzige Verlobte des Hauptangeklagten war bisher strafrechtlich nie in Erscheinung getreten. „Ich habe sie bloß gebeten, mich nach Neuwied zu fahren, weil ich ja keinen Führerschein besitze“, erklärte der Rentner. Er will ihr erzählt haben, es ginge um die Auslieferung von Autoersatzteilen. Dieser Aussage hatte das Gericht beweiskräftig nichts entgegenzusetzen, daher wurde die Frau jetzt von allen Vorwürfen freigesprochen.

Für ihren Lebensgefährten jedoch war die Beweislage durchaus komplizierter. Nicht nur hat er in seinem Strafregister beeindruckende 48 Einträge seit 1966 und hat so gut 20 Jahre seines Lebens hinter Gittern verbracht. Er selbst konsumiert nach eigenen Angaben auch seit Ende der 1990er-Jahre regelmäßig Cannabis. Auch wurden in seiner Wohnung Heroinsteine sichergestellt, die aber in diesem Verfahren keine Rolle spielten. In diesem Zusammenhang ist in seiner Heimat ein weiteres Verfahren eröffnet worden, dem er sich stellen muss.

Der forensisch-psychiatrische Sachverständige Dr. Thomas Meyer bescheinigte dem Rentner zumindest eine Abhängigkeit von Cannabis aufgrund der Angaben, die er hatte. Der Experte empfahl die Unterbringung des Mannes in einer Entziehungsanstalt für mindestens anderthalb Jahre.

Das Gericht um die Vorsitzende Richterin Anne Werner verurteilte den 69-Jährigen zu einer Haftstrafe von vier Jahren und vier Monaten. Darüber hinaus ordnete es seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Da der Rentner bereits sechs Monate Untersuchungshaft verbüßt hat, wird er in absehbarer Zeit seine Drogentherapie antreten können. Sollte er diese mit Erfolg bestehen, kann ihm die zweite Hälfte der Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Thomas Krämer

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