Dreieinhalb Jahre Haft für Drogendealer: Bei Erfolg der zweijährigen Therapie wird Rest der Strafe auf Bewährung ausgesetzt
Dealer aus dem Kreis Neuwied fliegt mit 400 Gramm Marihuana auf: Dreieinhalb Jahre Haft
Justizia (Symbolfoto)
Britta Pedersen, picture allianc

Kreis Neuwied/Koblenz. Wegen des unerlaubten Handels mit Marihuana hat das Landgericht Koblenz einen 22-jährigen aus dem Kreis Neuwied zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Darüber hinaus ordnete die Strafkammer um den Vorsitzenden Richter Rupert Stehlin die Unterbringung des Mannes in einer Entziehungsanstalt an. Der Angeklagte war voll geständig, wodurch er die Verhandlungsdauer um einen ganzen Tag verkürzte.

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Der Mann gab zu, Ende November 2020 bei einem Dealer 400 Gramm Marihuana erworben zu haben. Der Großteil hiervon war zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt, ein kleinerer Teil zum Eigenkonsum. „Pech“ für den 22-jährigen war, dass er durch polizeiliche Ermittlungen zu einer völlig anderen Straftat ins Visier der Beamten geriet.

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