Seit Freitag, 23. April, können sich die Feuerwehrangehörigen und Beschäftigte der kritischen Infrastruktur zwar für ihre Impftermine im Landesportal registrieren, „wir sehen diese Regelung jedoch als nicht weitgehend genug an“, heißt es weiter. Die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen stünden täglich im Spannungsverhältnis zwischen der freiwillig übernommen Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und dem Schutz ihrer Angehörigen. Damit die Entscheidung auch weiterhin für das ehrenamtliche Engagement bestehen bleibt, sei eine bevorzugte Schutzimpfung und damit eine „Priorisierung innerhalb der Priorisierungsgruppe 3“ notwendig.
Trotz persönlicher Schutzausrüstung und konkreter Einsatzkonzepte lasse sich bei der Arbeit der Feuerwehr der direkte Kontakt mit Menschen nicht verhindern. Zudem ist die stets gefahrengeneigte Arbeit der Feuerwehr von besonderer Systemrelevanz, sagen die Verwaltungschefs: „Eine kurzfristige Impfmöglichkeit für unsere Feuerwehrleute ist daher nicht nur zwingend geboten, sondern auch ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung ihrer ehrenamtlich ausgeübten Tätigkeit.“ Unter einer fortwährenden Neubewertung dieser Infektionslage mit dem Ziel einer ständigen Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit der Feuerwehr für die öffentlichen Sicherheit und Ordnung sei eine höher Priorisierung angezeigt.
Neben einer Impforganisation durch die landesweiten Impfzentren könnte nach Auffassung der Unterzeichner des Briefes gegebenenfalls zeitnahe, kurzfristige und flächendeckende Impfung der Feuerwehren durch die vor Ort befindlichen Feuerwehrärzte oder begleitenden Arbeitsmediziner erfolgen, die bei Vorsorgeuntersuchen (Atemschutz, Fahrerlaubnis) eingesetzt werden. Dazu müssten durch das Land lediglich Impfstoffkontingente zur Verfügung gestellt werden.
„Weiterhin wäre über den Anschluss durch die jeweilig nachgeordneten Arztpraxen an die Systeme der Kassenärztlichen Vereinigung ein tägliches RKI-Impfmonitoring ebenfalls sichergestellt. Seitens der kommunalen Aufgabenträger wird dieses Prozedere einer schnellen Impfung der Feuerwehren durch die Feuerwehrärzte und begleitenden Arbeitsmediziner favorisiert, da es die Impfzentren nicht zusätzlich belastet, die Hausärzte mit einem Impfauftrag zur Impfung der priorisierten Personengruppe nicht behindert und ein schneller Impferfolg in den Feuerwehren realisiert wird“, heißt es weiter: „Kurzfristig sehen wir eine Sonderterminierung und Organisation über das Impfzentrum Oberhonnefeld, ergänzt durch Impfungen über die niedergelassenen Hausärzte, als möglich und unbedingt erforderlich an.“