Bundeswahlverordnung kann aber auch weitere Kommunen treffen - Zahl der Briefwähler ist die große Unbekannte: Bundestagswahl: Wahllokale im Kreis Neuwied werden in drei Fällen zusammengelegt
Bundeswahlverordnung kann aber auch weitere Kommunen treffen - Zahl der Briefwähler ist die große Unbekannte
Bundestagswahl: Wahllokale im Kreis Neuwied werden in drei Fällen zusammengelegt
Ohne die vielen ehrenamtlichen Wahlhelfer geht es nicht: Unser Foto zeigt Helferinnen beim Auszählen der Stimmen für die Landtagswahl im März im Wahllokal „Niederbieber Sporthalle“. Foto: Jörg Niebergall (Archiv) Jörg Niebergall
Kreis Neuwied. Die Sicherung des Wahlgeheimnisses auf der einen, die Herausforderung neuer Strukturen und Abläufe auf der anderen Seite: Jüngst sorgte die Änderung der Bundeswahlordnung für reichlich Gesprächsstoff – so auch im Kreis Neuwied. Dort sollen sich zur Bundestagswahl kleine Orte, wo weniger als 50 Stimmen abgegeben werden, zumindest für die Stimmauszählung zusammenschließen. Betroffen von dieser Fusion sind sechs Ortsgemeinden, aus denen am Wahltag im September drei werden.
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Mit der Änderung der Wahlordnung ging zu Beginn die Befürchtung einher, dass kleine Wahllokale bei der Bundestagswahl generell geschlossen werden. Diese Aussage stellte sich allerdings als Missverständnis heraus. So machte Marcel Hürter, Landeswahlleiter in Rheinland-Pfalz, deutlich, dass eine Schließung nicht zur Debatte stünde.