Kräfte sollen für den Widerstand gegen die Ortsumgehung Straßenhaus gebündelt werden
Bürgerinitiative Straßenhaus kooperiert jetzt mit BUND: Gemeinsam gegen Trasse als Ortsumgehung
Die Einmündung auf die B 256 in Höhe der Polizeiinspektion Straßenhaus wäre aus Sicht der Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen eine passende Stelle für einen Kreisel. Foto: Jörg Niebergall (Archiv)
Jörg Niebergall

Straßenhaus. Die Bürgerinitiative (BI) „Zukunft für Straßenhaus“ hat sich bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) darauf verständigt, den Widerstand gegen die geplante Ortsumgehung in Straßenhaus mit vereinten Kräften fortzusetzen. Das geht aus einer Mitteilung der BI hervor.

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„Unsere Forderungen für eine umwelt- und menschengerechte Verkehrslösung stimmen weitgehend überein. Da lag es nahe, unsere Strategien abzustimmen und unsere Ressourcen zu bündeln”, stellte der BI-Vorsitzende Herbert Krobb darin fest.

In Bezug auf beide Alternativen liegen klare Abwägungsmängel vor.

Egbert Bialk, Regionalbeauftragter des BUND in Koblenz

Sowohl die BI als auch der BUND lehnen die massiven Umweltschäden und die soziale Ungerechtigkeit kategorisch ab, die der Straßenneubau mit sich bringen würde. Beide befürworten einen Tunnel als machbare und deutlich umweltfreundlichere Lösung und bemängeln, dass diese von der zuständigen Planungsbehörde, dem Landesbetrieb Mobilität (LBM), „ebenso unzureichend geprüft wurde wie innerörtliche Entlastungsmaßnahmen“. So könnten etwa Tempo 30, Kreisverkehre und die von der Grünen-Fraktion im Ortsgemeinderat angeregte Ampellösung (die RZ berichtete) Lärm und Abgase reduzieren sowie die Sicherheit erhöhen. „In Bezug auf beide Alternativen liegen klare Abwägungsmängel vor”, bestätigt Egbert Bialk, Regionalbeauftragter des BUND in Koblenz, der als Gast an der Mitgliederversammlung der BI teilnahm. „Sollte der LBM den Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung wie geplant fassen, ist das ein Grund, gerichtlich dagegen vorzugehen.”

Der Bedarfsplan zur B 256 ignoriert die völkerrechtlich verbindlichen Klimaziele des Pariser Klimaabkommens.

Matthias Möller, Rechtsanwalt der BI

Einen weiteren Klagegrund sehen BI und BUND in der Vernachlässigung des Klimaschutzes. „Der Bedarfsplan zur B 256 ignoriert die völkerrechtlich verbindlichen Klimaziele des Pariser Klimaabkommens“, rügte der Anwalt der BI, Matthias Möller jüngst beim Erörterungstermin mit dem LBM. Die allein an Wirtschaftlichkeitskriterien ausgerichtete Entscheidung für den Trassenverlauf sei nach Expertenmeinungen verfassungswidrig. Diese Position decke sich mit der Einschätzung eines vom BUND beauftragten Rechtsgutachtens. In Sachen Klimaschutz gebe es ein Beachtungsgebot. In der Mitteilung heißt es dazu: „Die klimatischen Auswirkungen der geplanten Trasse hätten geprüft und bei der Planung hätte Klimaneutralität hergestellt werden müssen. Das wurde jedoch unterlassen, obwohl von beträchtlichen negativen Klimawirkungen auszugehen ist.“

Die geplante Trasse sei etwa dreimal so lang wie die bisherige Ortsdurchfahrt, würde viel schneller befahren und weist erhebliche Steigungen auf. Das erhöhe den Kraftstoffverbrauch und den CO2-Ausstoß. Der Wald, der der neuen Trasse weichen müsste, speichere nicht nur CO2, er liefere auch Sauerstoff und spendet Schatten und Kühlung. „Die fehlende Berücksichtigung des Klimaschutzes betrifft den gesamten Bundesverkehrswegeplan 2030. Ein Gerichtsurteil, das die Unzulässigkeit bestätigt, gibt es derzeit noch nicht. Wagt es der LBM trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken, den Planfeststellungsbeschluss zu fassen, könnte dies ein Präzedenzfall werden“, heißt es weiter.

Es gibt eine neue Gesetzeslage und eine Verpflichtung zur Klimaneutralität. Ein Umdenken wäre also keine Schande.

Egbert Bialk

Sowohl die BI als auch der BUND zeigen sich jedenfalls bereit, eine entsprechende Klage anzustrengen. Bialk könne sich eine weitere Zusammenarbeit mit der BI gut vorstellen. Das sieht der BI-Vorstand genauso: „Wir bleiben mit dem BUND im Gespräch“, verspricht Herbert Krobb, „und reden gegebenenfalls auch über eine gemeinsame Finanzierung der Klage.“ Doch so weit muss es nicht kommen. Noch scheint eine Abkehr von der Trasse noch denkbar, so Krobb. Denn die Zeiten hätten sich geändert: „Es gibt eine neue Gesetzeslage und eine Verpflichtung zur Klimaneutralität. Ein Umdenken wäre also keine Schande“, findet Egbert Bialk, „sondern vernünftig, mutig und zeitgemäß.” red

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