Dernbach/Metelen. Der zweite Tag im Zivilverfahren der TV-bekannten Schrottplatzbrüder Ludolf brachte keine Erkenntnisse über die Zulässigkeit der gegenseitigen Geldforderungen. Stattdessen wurde nur eine juristische Formalie entschieden.
Aktualisiert am 29. Januar 2019 15:40 Uhr
Der Sitzungssaal 7 des Landgerichts war vorsichtshalber freigehalten worden für den Verhandlungstermin. Ein größeres Zuschauerinteresse war in dem Zivilstreit angenommen worden. Doch nur eine Handvoll Interessierter verfolgten Tag zwei in der Streitsache „Ludolf gegen Ludolf“.