Wie Beigeordneter Alexander Sorg im Gespräch mit der RZ informiert, steht dem Ansinnen des Bauunternehmers aus Sicht der Ortsgemeinde nichts im Weg. Dabei verweist Sorg auf die Auflagen zum Lärmschutz, die für den Einsatz eines Brechers im Gewerbepark zu erfüllen sind: „Dazu muss man wissen, dass der Brecher nur an zehn Tagen im Jahr betrieben werden darf.“ Die Brutzeit der Vögel sei zudem für das Brechen tabu. Ausgleichsmaßnahmen im Forst sind laut Sorg schon vorgesehen.
In dem Verfahren konnten sich wie üblich auch Anlieger zu den Plänen äußern. Diese haben laut Beigeordnetem in erster Linie ihrer Sorge Ausdruck verliehen, die Brecheranlage könnte über Gebühr Lärm entwickeln. Wie die RZ vom zuständigen Planer Ingo Dittrich aus Neustadt erfuhr, sind diese Sorgen weitgehend unbegründet. Wörtlich sagt Dittrich: „Es liegt ein Schallgutachten vor, das die Belastung für Anlieger, deren Häuser meist ein paar Hundert Meter entfernt liegen, im zulässigen Bereich ausweist.“ Zudem habe der Unternehmer die Anregung aufgegriffen, die Anlage einzuhausen. Dittrich erklärt dazu: „Die modernen Brecher bilden schon ein geschlossenes System und arbeiten überraschend leise.“
Dittrich sieht sich darüber hinaus gezwungen, eine kolportierte Angabe im Rahmen der Bürgerbeteiligung richtigzustellen. Demnach sei behauptet worden, in der geplanten Anlage würden pro Jahr 15.000 Tonnen Bauwertstoffe gebrochen. „Richtig ist, und das ist gesetzlich limitiert, dass in der Anlage nur 5000 Tonnen pro Jahr gebrochen werden dürfen.“ Ferner sei an den zehn Tagen im Jahr auch nur der Inhaber berechtigt, Material zu brechen. Andere Unternehmer hätten keinerlei Zugriff.
Laut Dittrich liegt der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord der Antrag für das Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bereits vor. Er geht davon aus, dass die Genehmigung „in 14 Tagen bis drei Wochen“ vorliegt. Dann kann der Bauunternehmer alle Vorbereitungen für den Einsatz einer Brecheranlage treffen.