Kein schöner Anblick. Der Schutt auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs in Unkel sorgt für Unmut. Foto: Sabine Nitsch
Von unserer Mitarbeiterin Sabine Nitsch
Bereits 2011 standen Teile des ehemaligen Güterbahnhofes in Unkel lichterloh in Flammen. Auf dem Areal, das Martin Richarz gehört, türmen sich aber immer noch Brand- und Bauschutt, Altmetall und Wertstoffe. Wer soll für die Entsorgung aufkommen? Der Eigentümer, der gegen den Brand nicht versichert war, ist nicht in der Lage, die teure Entsorgung zu stemmen.
Die Gemengelage ist kompliziert. Auf den Punkt gebracht sieht Fehr den Kreis in der Entsorgungspflicht. Der Kreis hingegen sieht sich nicht in der Verantwortung, will die Kosten auch nicht auf alle Abfallgebührenzahler verteilen. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) sollte ein „Machtwort“ sprechen, betrachtet sich jedoch als nicht zuständig, sondern sieht hier die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord als Ansprechpartner. Seit Jahren werden Zuständig- und Verantwortlichkeiten hin und hergeschoben. Immerhin sucht der Kreis intensiv nach einer tragbaren Lösung, mit der alle leben können.
Fehr ging zur Verdeutlichung seiner Auffassung ins Detail. Nach dem Brand habe die Kreisverwaltung den Eigentümer aufgefordert, den Müll zu entfernen. Andernfalls drohe ihm eine 40 000 bis 60 000 Euro teure Ersatzvornahme. „Geschehen ist seitdem nichts“, so Fehr. Nach mehreren erfolglosen Gesprächen mit Neuwied hat Fehr sich im Januar 2014 an die ADD gewandt. Sie sollte als Fachaufsicht über den Kreis, eine entsprechende Weisung aussprechen. Erst nach sieben Monaten teilte sie mit, dass die SGD Nord zuständig sei. Fehr wandte sich an Innenminister Roger Lewentz, der ebenfalls die SGD Nord als Fachaufsicht sieht. Außerdem ist auch Lewentz der Ansicht, der Kreis könne die Entsorgungskosten auf die Abfallbeseitigungsgebühren umlegen.
Abdeckung soll vorläufig Besserung bringen
Im November 2014 bat Fehr daraufhin die SGD, den Kreis aufzufordern, den Schutt zu beseitigen. Die SGD sieht sich, wie sie im Februar mitteilte, jedoch nicht als Fachaufsicht gegenüber dem Kreis. Aber sie sieht am Unkeler Bahnhof „dringenden Handlungsbedarf“, berichtete der Bürgermeister. Jetzt teilte der Kreis mit, dass der Brandschutt erst mal abgedeckt werde. „Das ist keine ausreichende Maßnahme, vor allem nicht hinsichtlich der Rattenplage“, stellte Fehr klar. Er erinnerte daran dass der Kreis-Abfallwirtschaftsbetriebs 2013 einen Überschuss in Höhe von 1,1 Millionen Euro erwirtschaftete. „Es ist für mich, vor diesem Hintergrund, nicht nachvollziehbar, warum nicht schon längst die ordnungsgemäße Schuttentfernung am Unkeler Bahnhof angeordnet wurde“, sagt der VG-Chef.
Der Kreis sieht die Lage nicht nur anders, sondern vor allem komplexer. Im RZ-Gespräch hatte der Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach im Juni 2014 erklärt: „Wir reden bei der Ersatzvornahme nur über die 500 Quadratmeter, die dem Brand zum Opfer fielen. Das ganze Grundstück auf dem Schrott lagert, ist jedoch 3400 Quadratmeter groß. Es ist als Schrott und Altmateriallagerplatz ausgewiesen“, erläutert er. Es gebe also keine Handhabe, den Eigentümer zu zwingen, das ganze Gelände aufzuräumen. Das Beste wäre es, für das ganze Gelände, im Rahmen einer Zwangsversteigerung, einen neuen Eigentümer zu finden.
Derzeit werde nach einer ganzheitlichen Lösung, auch mit Entsorgern, für das gesamte Areal gesucht. „Wir sind in konkreten Gesprächen für eine Nachfolgenutzung“, sagt Hallerbach der RZ. Er ist sicher, noch in diesem Jahr eine Lösung zu finden, die auch den Gebührenzahler möglichst nicht belastet. Bis es so weit ist, soll der Schutt abgedeckt bleiben.