Häuslebauer und Grundstücksbesitzer müssen umdenken: Ab Januar 2025 greift die Grundsteuerreform, für die der Fiskus demnächst bereits jetzt die aktuellen Bodenrichtwerte „einsammelt“. Markus Kratzer
Kreis Neuwied. Seit wenigen Tagen kann sie jeder abrufen – die aktuellen Bodenrichtwerte, die bislang in erster Linie potenziellen Verkäufern und Käufern einen Anhaltspunkt gegeben haben, wie viel Grund und Boden in einer bestimmten Zone wert ist.
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Doch diesmal dürften die vom Gutachterausschuss ermittelten Preise je Quadratmeter für deutlich mehr Menschen von Interesse sein. Denn der Gesetzgeber hat sich – auf richterliche Anordnung – bei der Reform der Grundsteuer vom Einheitswert als Berechnungsgrundlage verabschiedet und eben den Bodenrichtwert als ein Kriterium für eine Neuberechnung festgelegt.