Bonn/Unkel. Der Mordprozess um die Bluttat von Sankt Augustin, der eine 17-jährige Unkelerin zum Opfer gefallen war, wird am Landgericht Bonn unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt. Dem Angeklagten sei seine Angabe, er sei am 19. Juni 2001 geboren und damit zur Tatzeit im Dezember 2018 noch ein Jugendlicher gewesen, nicht zu widerlegen, begründete dies gestern der Vorsitzende Richter Volker Kunkel. Damit ist Jugendstrafrecht anzuwenden und die entsprechende nicht öffentliche Prozessführung. Und dem Angeklagten droht außerdem nicht die – für Mord angeordnete – lebenslange Freiheitsstrafe, sondern eine maximal zehnjährige Jugendstrafe.
Aktualisiert am 04. Juni 2019 17:51 Uhr
Mit dieser Entscheidung hat es sich die 8. Große Strafkammer nicht leicht gemacht. Fast drei Stunden lang war zunächst öffentlich über die Altersfrage verhandelt worden. Ein eindeutiger Beweis fand sich jedoch weder für das vom Angeklagten bei Prozessauftakt angegebene Geburtsdatum noch für das im Personalausweis eingetragene, den 17.