Aufregung in Rheinbreitbach - Diskussion um "soziale Größe" im Ort - Rat unterstützt Pächterin
Biergarten in Rheinbreitbach sorgt für Aufregung: Kaum neu gebaut, ist der Kiosk schon wieder abgerissen
Biergarten Salmenfang
Der Rohbau des kleinen Kiosks auf dem Salmenfang stand bis Ende der vergangenen Woche. Nachdem der Abrissbagger seine Arbeit getan hatte, blieb allerdings nur noch die Bodenplatte. Grund: Eine wasserrechtliche Genehmigung fehlte.
Sabine Nitsch

Rheinbreitbach. Der Rohbau des kleinen Kiosks auf dem Salmenfang stand bis Ende der vergangenen Woche. Nachdem der Abrissbagger seine Arbeit getan hatte, blieb allerdings nur noch die Bodenplatte. Grund: Eine wasserrechtliche Genehmigung fehlte.

Der Biergarten „Auf dem Salmenfang“ ist, wie die Rheinbreitbacher sagen, so etwas wie ihr Wohnzimmer. Die urgemütliche Gartenwirtschaft direkt am Rhein, zu der auch der Campingplatz gehört, ist seit mehr als 50 Jahren Geheimtipp in der ganzen Region. Doch nun ergeben sich Probleme.

Biergarten und Campingplatz gehören der Ortsgemeinde und sind verpachtet. Das Kioskgebäude wurde über die Jahre durch unzählige Hochwasser in Mitleidenschaft gezogen. Die Bauaufsicht verlangte umfangreiche Sanierungsarbeiten. Der Gemeinderat entschied, das kleine Gebäude zukunftsfit zu machen. 107.000 Euro waren dafür vorgesehen. Ein genehmigter Bauantrag lag vor, und das Häuschen wurde vor Kurzem neu aufgebaut, damit am 1. Mai die kleine Gastronomie wieder starten kann. Passend zur Biergartensaison. Die Ortsgemeinde hatte außerdem, um das „Wohnzimmer“ zu sichern, in den Jahren 2021/22 rund 170.000 Euro vor allem für den Bau von Zu- und Ableitungen ausgegeben. Ergänzende Erschließungen wurden von der Pächterin getragen. Der Rohbau des kleinen Gebäudes stand, aber leider nur kurz. Es wurde Mitte März bereits wieder abgerissen.

Nicht mal eine neuer Mauer darf stehen

Das Problem: Die einzigartige Lage direkt am Ufer ist Hochwassergebiet. Dort dürfen jedoch keine neuen Aufbauten, nicht mal neue Mauern, entstehen. Die letzten Mauern des bestehenden Kioskgebäudes wurden jedoch abgerissen, auf die ursprünglich in den 1960er-Jahren genehmigte Größe zurückgebaut und dort neu hochgezogen.

Für die Sanierung gab es auch einen genehmigten Bauantrag, der aber, wie sich bei einem Ortstermin mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord im Januar herausstellte, keine wasserrechtliche Genehmigung erhielt. Die Folge: Das neue Kioskgebäude, obwohl es in der ursprünglichen und damals genehmigten Kubatur entstand, muss abgerissen werden.

Grünes Licht der SGD Nord fehlt

Die Existenz des Biergartens und der Pächterin war durch dieses Veto bedroht. Im jüngsten Hauptausschuss und in der direkt anschließenden Ratssitzung stand das Thema auf der Tagesordnung. Nach langem Ringen wurde eine Lösung gefunden, mit der die Ortsgemeinde ebenso wie die Pächterin leben können – fehlt nur noch grünes Licht vonseiten der SGD Nord.

Der Rat entschied, dass die Gemeinde zwei Container anschafft, die anstelle des Kiosks aufgebaut werden. 145.000 Euro sollen jetzt insgesamt ausgegeben werden. Einiges von dem, was verbaut wurde, kann wiederverwendet werden. Die Maßnahme kostet jetzt 31.000 Euro mehr als ursprünglich gedacht. Da die Pächterin ohnehin mehr Platz braucht, als das Kioskgebäude geboten hätte, hatte sie bereits auf eigene Kosten zwei Container angeschafft, um erforderliche Nutzflächen zu schaffen. Die Container ebenso wie die sanitären Einrichtungen auf dem Platz sind mobil und werden im Winter und bei Hochwasser auf höher gelegene Plätze verlegt. Damit, so erläuterte die Verwaltung, müssten auch die Forderungen der SGD Nord erfüllt sein.

UWG lehnt Anschaffung ab

Dass die Gemeinde die Container anschafft, lehnte die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG)-Fraktion ab und verwies auf den Pachtvertrag, wonach das „Grundstück ohne Gewähr für Größe, Beschaffenheit, Güteeigenschaften und Eignung“ verpachtet ist. „Die Ortsgemeinde hat also nur eine Wiese verpachtet“, bemerkte Andreas Frey (UWG). Die Ortsgemeinde schulde also laut Pachtvertrag dem Pächter keinerlei Leistungen. Dass die Gemeinde bereits investierte, sei nicht im Pachtvertrag gefordert.

Das sahen die anderen Fraktionen im Rat anders. Die Pächterin habe darauf vertraut, dass das neue Kioskgebäude steht und sie am 1. Mai wieder öffnen kann. Der Biergarten sei eine wichtige „soziale Größe“ im Ort, betonte VG-Bürgermeister Karsten Fehr. Rudolf Martin (SPD) erinnerte vor diesem Hintergrund daran, dass man nicht alles ausschließlich formaljuristisch betrachten dürfe. Der Campingplatz samt Kiosk und Vertrag bestehen seit mehr als 50 Jahren. Jetzt gebe es neue Vorschriften. „Wenn wir jetzt nicht handeln, verzetteln wir uns und Biergarten samt Campingplatz sind weg“, befürchtete er.

Mehrheit für Containerlösung

Rheinbreitbachs erster Beigeordneter Ansgar Federhen (Grüne) gab außerdem zu bedenken, dass die Gemeinde unter Umständen in Regress genommen werden könnte, wenn sie nicht für weitere Container sorge. Die Pächterin selbst habe ja auch schon zwei Container angeschafft im Vertrauen darauf, dass sie die Gastronomie fortführen kann. „Was in der Vergangenheit beim Vertrag schiefgelaufen ist, können wir der Pächterin jetzt nicht anhängen.“

Fehr sah durchaus eine konkludente Verpflichtung der Ortsgemeinde, für einen Ersatz des Kioskgebäudes zu sorgen. Der Beschlussvorschlag der UWG, dass die Pächterin keine Leistungen von der Ortsgemeinde erwarten kann, wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Rat stimmte mehrheitlich dafür, zwei Container anzuschaffen. Der Pachtvertrag soll angepasst werden.

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