Meiborg erklärte, dass aktuell acht in Rheinland-Pfalz gründungswillige Kommunen das vom Image her „verstaubte“, aber dennoch viele Vorteile bietende Modell Anstalt des öffentlichen Rechts vorziehen. Die SPD interessierte sich für Steuerungsmöglichkeiten innerhalb einer Genossenschaft. Die CDU hakte bei dem Modell GmbH und Co.KG fragend nach, wie breit man sich bei dieser Gesellschaftsform personell aufstellen müsse.
Experte gibt Übersicht über Möglichkeiten
Doch bevor die Fraktionen an den Referenten Fragen stellten, präsentierte Meiborg die für Kommunen grundsätzlich möglichen Modelle. Er grenzte passive, „bloße Beteiligungen“ von den aktiven, „wirtschaftlichen Betätigungen“ ab. Eine bloße Beteiligung könnte etwa die Zurverfügungstellung einer Fläche für eine Bürgergenossenschaft sein. Bei dem Vorhaben einer eigenen aktiven, wirtschaftlichen Betätigung auf dem Sektor regenerativer Energien käme das kommunale Satzungsrecht zu Pass, denn die Gemeindeverordnung und das Gesetz über Kommunale Zusammenarbeit würden Gestaltungsmöglichkeiten bieten.
Vor allen weiteren Ausführungen betonte er: „Die Landesregierung erkannte schon vor geraumer Zeit, dass die Energiewende ohne die Kommunen nicht zu machen ist.“ Und wies dann darauf hin, dass eine Bündelung der Aktivitäten von Kommunen große Vorteile bringe, was etwa Flächenmanagement, gemeinsame Vergabe von Planungsleistungen oder Standortuntersuchungen (Kostenersparnis) und Erhöhung von Handlungsoptionen angehe.
Genossenschaft, AöR oder GmbH & Co. KG
Aus den möglichen Gesellschaftsmodellen pickte er sich die Genossenschaft, Anstalt des öffentlichen Rechts und GmbH und Co. KG sowie deren Kombinationen heraus. Bei einer Genossenschaft liege ein Problem weniger darin, wenn sich eine Kommune passiv beteilige, das heißt, die Bürgergenossenschaft in Form von Öffentlichkeitsarbeit, Übernahme von Verwaltungsaufgaben oder Zurverfügungstellung von Flächen stärke. Vielmehr ergebe sich ein Problem, wenn Kommunen und Bürger eine Genossenschaft gründen würden, denn dann würde die Kommunalaufsicht aller Voraussicht beanstanden, dass die Kommune hier keinen deutlicheren Einfluss habe.
Außerdem: „Die Anstalt des öffentlichen Rechts unterliegt dem kommunalen Satzungsrecht, sie benötigt keine Kreditgenehmigung der Kommunalaufsicht, Projekte können nach Eigenregie umgesetzt werden und Aufgaben unterschiedlichster Art lassen sich hier einbringen“, nannte Maiborg die Vorteile. Zudem ließen sich unter dem Dach einer Anstalt des öffentlichen Rechts einzelne Energiegesellschaften wie GmbH & Co. KG's oder Bürgergenossenschaften ansiedeln. Anders als bei einer Genossenschaft könnten die Kommunen – VG sowie Ortsgemeinden – hier Prozesse aktiv steuern.
Die Bildung einer Genossenschaft sei für die SPD nicht in Stein gemeißelt, sagte Thomas Stumpf (SPD): „Aber sie liegt nahe, nicht nur weil wir Genossen sind, sondern weil sie im Raiffeisenland Sinn macht und die Bürgerschaft bei dieser Form stärker verankert ist.“ Meiborg antwortete darauf, dass sich über die Satzung einiges abbilden ließe, sodass der kommunale Wille nicht ganz unter den Tisch falle. Weniger Einfluss habe man jedoch bei Abstimmungsprozessen. Er wies auf die Möglichkeit hin, beides parallel zu verfolgen: die Unterstützung einer Genossenschaft sowie die Aufnahme einer eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit.
Im Januar fällt die Entscheidung
Jürgen Schmied (CDU) wollte genaueres zu den Kombinationsmodellen, im speziellen der GmbH und Co. KG mit VG und Ortsgemeinden als Komplementär und Bürgergenossenschaft als Kommanditist wissen. „Sie sagten, dass verschiedene Kommunen diesen Weg gehen. Das ist ja schon ein ordentliches Konstrukt“, meinte Schmied. „Wird es mit Ehrenämtlern oder Verwaltungspersonal besetzt?“ Große Windenergieanlagenbetreiber würden nach diesem Modell verfahren. Hier seien auf der Ebene der Geschäftsführung spezialisierte Energieexperten am Werk, sagte Meiborg.
Bürgermeister Michael Christ kündigte an, dass am 12. Januar eine gemeinsame Sitzung mit den Ausschüssen stattfinden werde. Dann werde man unter anderem die Organisationsform und die Flächennutzungsplanänderung beraten. „Wir wollen die Bürger mitnehmen und außerdem die Wertschöpfung hier halten.“