Ratsmitglieder stimmen zweiter Änderung des Bebauungsplanes einstimmig zu
Bebauungsplan in Vettelschoß wird geändert: Aufwertung für Campingplatz Blauer See
Ein Bild aus besseren Zeiten: Der Blaue See in Vettelschoß lockt im Sommer viele Besucher an. Eine Aufwertung des Campingplatzes – wie jüngst im Gemeinderat besprochen – könnte das Ausflugsziel noch attraktiver machen.
Archiv Heinz Werner Lamberz/Crea

Vettelschoß. Nach dem Erwerb des Camping- und Wochenendplatzes Blauer See vor einigen Jahren investiert der neue Eigentümer in die Freizeitanlage, um sie aufzuwerten und zukunftsfähig zu gestalten. Der Planer Andy Heuer vom Planungsbüro Karst hatte die Detailplanungen 2019 in der Gemeinderatssitzung vorgestellt. Die Pläne beinhalten unter anderem die Neueinteilung der Stellplatzflächen für Wohnwagen und Kleinwochenendhäuser, Änderungen des Verkehrswegenetzes und Freiflächengestaltung, Errichtung eines Gebäudes im zentralen Bereich und Anpassung an aktuelle brandschutztechnische Erfordernisse.

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Die teilweise bereits realisierte Umgestaltung erfordert eine Änderung des aus dem Jahr 2004 stammenden und 2011 erstmaligs abgeänderten Bebauungsplans. Gemäß den Beteiligungsvorschriften des vereinfachten Verfahrens wurden die Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange an der zweiten Änderung des Bebauungsplanes beteiligt. Der Planer präsentierte nun die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens in der Vettelschosser Ratssitzung. Die Planungen würden von den Fachbehörden nicht kritisch gesehen, informierte Heuser die Ratsmitglieder. Die Anregungen aus den Stellungnahmen habe er in die bestehenden bauplanungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und landschaftsplanerischen Festsetzungen eingearbeitet beziehungsweise abgeändert. Dem Sondergebiet liege die Landesverordnung der Camping- und Wochenendplätze zugrunde, die vorgibt, was auf dem Gelände zulässig ist. „Auf Anregung der Kreisverwaltung haben wir unter dem Punkt ‚Örtliche Bauvorschriften’ die Formulierung bezüglich Einfriedung optimiert“, sagte Heuser unter anderem. So laute diese jetzt, dass entlang der zur inneren Erschließung dienenden Wege sowie zwischen den einzelnen Aufstellflächen Einfriedungen ausschließlich als offene Holz-, Metall- oder Drahtgeflechtzäune sowie Pflanzungen oder Hecken bis zu einer Höhe von maximal 80 Zentimetern gestattet sind. Darüber hinaus sei ein Hinweis auch von der Landesplanungsbehörde gekommen, der ebenfalls Rechnung getragen werde.

Die Ratsmitglieder stimmten der Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit einstimmig zu. Sie beschlossen daraufhin ebenfalls einstimmig die zweite Änderung des Bebauungsplanes „Camping- und Wochenendplatz Blauer See“.

Von unserer Mitarbeiterin Simone Schwamborn

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