Die teilweise bereits realisierte Umgestaltung erfordert eine Änderung des aus dem Jahr 2004 stammenden und 2011 erstmaligs abgeänderten Bebauungsplans. Gemäß den Beteiligungsvorschriften des vereinfachten Verfahrens wurden die Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange an der zweiten Änderung des Bebauungsplanes beteiligt. Der Planer präsentierte nun die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens in der Vettelschosser Ratssitzung. Die Planungen würden von den Fachbehörden nicht kritisch gesehen, informierte Heuser die Ratsmitglieder. Die Anregungen aus den Stellungnahmen habe er in die bestehenden bauplanungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und landschaftsplanerischen Festsetzungen eingearbeitet beziehungsweise abgeändert. Dem Sondergebiet liege die Landesverordnung der Camping- und Wochenendplätze zugrunde, die vorgibt, was auf dem Gelände zulässig ist. „Auf Anregung der Kreisverwaltung haben wir unter dem Punkt ‚Örtliche Bauvorschriften’ die Formulierung bezüglich Einfriedung optimiert“, sagte Heuser unter anderem. So laute diese jetzt, dass entlang der zur inneren Erschließung dienenden Wege sowie zwischen den einzelnen Aufstellflächen Einfriedungen ausschließlich als offene Holz-, Metall- oder Drahtgeflechtzäune sowie Pflanzungen oder Hecken bis zu einer Höhe von maximal 80 Zentimetern gestattet sind. Darüber hinaus sei ein Hinweis auch von der Landesplanungsbehörde gekommen, der ebenfalls Rechnung getragen werde.
Die Ratsmitglieder stimmten der Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit einstimmig zu. Sie beschlossen daraufhin ebenfalls einstimmig die zweite Änderung des Bebauungsplanes „Camping- und Wochenendplatz Blauer See“.