Anlieger klagt erneut vor Verwaltungsgericht - Ist der Nachbarschutz wirklich tangiert?: Baugenehmigung für Hümmericher Grillhütte rechtmäßig? Verwaltungsgericht prüft das jetzt
Anlieger klagt erneut vor Verwaltungsgericht - Ist der Nachbarschutz wirklich tangiert?
Baugenehmigung für Hümmericher Grillhütte rechtmäßig? Verwaltungsgericht prüft das jetzt
Ist die 2018 erteilte Baugenehmigung für die Grillhütte am Ortsrand von Hümmerich rechtsmäßig? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Verwaltungsgericht Koblenz, wobei das Hauptaugenmerk vor allem auf den Lärmschutz gelegt wird. Foto: Jörg Niebergall Jörg Niebergall
Hümmerich/Koblenz. Die Grillhütte in Hümmerich ist erneut Gegenstand einer rechtlichen Auseinandersetzung. Nachdem es bereits 2013 ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gegeben hatte, bei dem der Anwohner Ludwig Best erfolgreich gegen die nachträgliche Baugenehmigung für die Grillhütte geklagt hatte, ging es jetzt vor einer anders besetzten Kammer vor allem um die Frage, ob mit der am 27. April 2018 erteilten Baugenehmigung sogenannte Nachbarschaftsschutzrechte tangiert werden.
Konkret dreht es sich diesmal um etwaige Lärmbelästigungen, weniger die Baugenehmigung als solche, klärten die Richter auf. Dass Lärm in einem unzumutbaren Ausmaß von der Grillhütte bei Feierlichkeiten ausgeht, treibt den Kläger um. Best wohnt in einem Haus 90 Meter entfernt von der Grillhütte.