Puderbach. Auf dem langen Weg zur Wiedereröffnung des Hallenbads hat die Puderbacher Verwaltung einen Etappensieg errungen. Vor rund einem Jahr hatten die Architekten Befangenheitsanträge gegen den vom Landgericht bestellten Gutachter gestellt. Jetzt wurden diese abgewiesen.
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Von unserem Redakteur Robin Brand
Die ganz große Freude will bei Puderbachs Bürgermeister Volker Mendel deswegen aber nicht aufkommen. „Insgesamt haben wir durch den Befangenheitsantrag ein Jahr verloren“, ärgert sich Mendel. Zur Vorgeschichte: Nachdem die Verbandsgemeinde eigene Gutachten über die Mängel am Hallenbad, das vor fast vier Jahren geschlossen wurde, vorgelegt hatte, beauftragte das Landgericht Koblenz einen ...