Urteil Gericht gibt der Klage eines Bürgers statt - SGD hatte Betrieb der Anhausener Anlage genehmigt
Anhausen: Genehmigung für Biogasanlage kassiert

Die Betriebsgenehmigung für die Anhausener Biogasanlage wurde rechtswidrig erteilt. So zumindest sieht es das Koblenzer Verwaltungsgericht. Ein Nachbar hatte gegen die Geruchsbelästigung geklagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Jörg Niebergall

Anhausen. Seit die Biogasanlage da ist, stinkt es im Anhausener Industriegebiet: Dieser Meinung ist ein Bürger, dessen Betriebsleiterwohnung sich in unmittelbarer Nähe der Anlage befindet. Seine Auffassung ist jetzt gerichtlich bestätigt. Denn seiner Klage gab das Koblenzer Verwaltungsgericht statt und kassierte die Betriebsgenehmigung. Der Betrieb läuft zunächst aber trotzdem weiter. Die Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord (SGD), die Ortsgemeinde und der Betreiber haben die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

Lesezeit 2 Minuten
2011 hatte die SGD unter einer Reihe von Auflagen die Betriebsgenehmigung für die Biogasanlage erteilt. Dagegen legte der Nachbar im Oktober 2012 wegen unzumutbarer Geruchsbelästigung Widerspruch ein. Dieser blieb zunächst ohne Erfolg. Nicht aber der Einspruch gegen eine zwischenzeitlich ergangene Änderung der Genehmigung – unter anderem wurde das Verhältnis des eingesetzten Pferde- und Rindermists geändert.

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