ADD prüft Beschluss im Stadtrat, weil über einen Antrag nicht abgestimmt wurde
ADD prüft Beschluss des Neuwieder Stadtrats: Grundstücksdeal zur Windkraft hat Bestand
Windkraft in Niedersachsen
Der Beschluss des Neuwieder Stadtrats, Grundstücke an die Stadtwerke für den Bau von Windkraftanlagen zu übertragen, hat Bestand, wie jetzt eine Überprüfung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz ergeben hat. Symbolfoto: Julian Stratenschulte/dpa
Julian Stratenschulte. dpa

Um den Bau von Windkraftanlagen zu ermöglichen, möchte die Stadt Neuwied ihren Stadtwerken Grundstücke übertragen. An der Rechtssicherheit des entsprechenden Stadtratsbeschlusses gab es jedoch Zweifel. Jetzt meldet sich die Aufsichtsbehörde zu Wort.

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Der Beschluss des Neuwieder Stadtrats, rund 70 Hektar an städtischen Grundstücken in das Eigentum der Stadtwerke Neuwied (SWN) zu übertragen, hat Bestand. Das hat eine Überprüfung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ergeben. Die Behörde hatte sich mit dem Beschluss befasst, nachdem die Wählergruppe Etscheidt dessen Gültigkeit angezweifelt hatte.

In der Stadtratssitzung hatte Ratsmitglied Jutta Etscheidt eine Reihe von Fragen im Zusammenhang mit der Übertragung der Grundstücke aufgeworfen. Dabei ging es etwa um die Frage, warum die Flächen den SWN übertragen und nicht verkauft werden und wie es sich mit einer Rückübertragung von Teilflächen an die Stadt verhält. Etscheidt beantragte, den Tagesordnungspunkt in den Klimaausschuss zu verweisen, um ausstehende Fragen dort zu klären.

Über Antrag nicht abgestimmt

Dieser Antrag wurde von Oberbürgermeister Jan Einig, der die Ratssitzung leitete, vor der Beschlussfassung jedoch nicht zur Abstimmung gestellt – unbeabsichtigt, wie die Stadtverwaltung erklärt. Für Etscheidt, die in der Sitzung selbst nicht mehr an ihren Antrag erinnert hatte, stellte sich daraufhin aber die Frage, ob der Beschluss überhaupt Gültigkeit hat.

Aus ihrer Sicht liegt ein Verstoß gegen die Gemeindeordnung vor. Etscheidt beruft sich auf Paragraf 30, Absatz 4. Dort heißt es: „Jedes Ratsmitglied hat das Recht, in dem Gemeinderat und in den Ausschüssen, denen es angehört, Anträge zu stellen.“ Da ihr Antrag nicht zur Abstimmung gestellt wurde, sieht Etscheidt einen Verstoß gegen das „in der Gemeindeordnung festgeschriebene, gesetzlich verbriefte Recht eines gewählten Stadtratsmitglieds“.

ADD erkennt keinen Rechtsverstoß

Die ADD kommt jedoch zu einer anderen Einschätzung. Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen sei ein Rechtsverstoß gegen Paragraf 30, Absatz 4 der Gemeindeordnung nicht erkennbar. Seitens der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion gebe es keinen Anlass, das Verhalten des Oberbürgermeisters zu beanstanden, teilt die Behörde mit. Damit folgt die ADD der Auffassung der Neuwieder Stadtverwaltung.

Die Stadtverwaltung argumentiert zum einen mit dem Beschluss des Stadtrats. Das Gremium hatte der Übertragung der Grundstücke mit 34 Ja-Stimmen bei neun Gegenstimmen und einer Enthaltung zugestimmt. Damit habe der Rat zum Ausdruck gebracht, die Angelegenheit in der Sitzung entscheiden zu wollen, ohne das Thema zunächst in den Klimaschutzausschuss zu verweisen, erklärt die Stadt.

Zum anderen nimmt die Verwaltung auch Jutta Etscheidt als Antragsstellerin in die Pflicht. Sie habe jederzeit die Gelegenheit gehabt, auf ihren Antrag selbst noch einmal hinzuweisen. Nach Auffassung der Stadtverwaltung handele ein Ratsmitglied sogar „rechtsmissbräuchlich, wenn es sein (vermeintlich) verletztes Recht nicht vor der beanstandeten Beschlussfassung des Gremiums durch umfassende Ausschöpfung seiner (Frage-)Rechte geltend macht, sondern stattdessen das Gremium quasi sehenden Auges eine Sachentscheidung treffen lässt, um sie erst anschließend anzufechten“, teilt die Verwaltung mit.

Jutta Etscheidt nimmt diese Entscheidung der ADD hin – wenngleich sie die Geschehnisse in der Ratssitzung nach wie vor für problematisch hält. „Ich muss mich als Ratsmitglied doch auf die Verwaltung verlassen können“, sagt sie. Stattdessen müsse sie nun „lernen, dass ich zwar einen Antrag stellen kann, dass der aber nicht zur Abstimmung gebracht werden muss“.

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