Laut Landesuntersuchungsamt liegt die Inzidenz bei 128,5, was einer Einordnung in Warnstufe zwei entspricht. Die Hospitalisierung erreicht im ausschlaggebenden Versorgungsgebiet Mittelrhein-Westerwald den Wert 3,0 (Warnstufe eins). Die Auslastung der Intensivstationen erreicht den Wert 5,01 (Warnstufe eins).
Der Kreis Neuwied wird laut Verwaltung erst dann in eine andere Warnstufe eingestuft, wenn an drei Tagen in Folge zwei der drei Indikatoren in der jeweiligen Stufe sind. Dabei gilt, dass die neue Stufe nach diesen drei Tagen vom Kreis bekannt gegeben wird und die Regeln dann wiederum zwei Tage später in Kraft treten.
Warnstufe eins bedeutet konkret: Es gibt an Grundschulen und weiterführenden Schulen am Platz keine Maskenpflicht. Ansonsten gilt laut Mitteilung: Geimpfte und Genesene (2 G) unterliegen keinen Mengenbeschränkungen, Kinder unter 12 Jahren ebenfalls nicht. Das „Plus“, also die Zahl der Getesteten, die zusätzlich zulässig sind, ist in der Warnstufe 1 am größten, und zwar: im öffentlichen Raum 25 Personen, bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen 250 Personen, bei Veranstaltungen im Freien 1000 Personen bei festen Plätzen oder Maskengebot/500 Personen ohne festen Platz/Maske, im Amateursport innen wie außen 25 Personen, bei außerschulischem Musik- und Kunstunterricht innen wie außen 25 Personen, beim Probenbetrieb der Laienkultur außen wie innen 25 Personen.