Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) habe eine Übernahme dieser Kosten abgelehnt. Und der Kreis Neuwied könne sie schlicht nicht tragen. „Rein rechtlich wäre das für uns eine freiwillige Leistung, die bei der aktuellen Haushaltslage und unserer Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion des Landes nicht genehmigt würde“, macht Hallerbach deutlich und erinnert daran, dass im aktuellen Haushaltsplan des Kreises nicht einmal 1 Million Euro an freiwilligen Leistungen vorgesehen sind.
Mehrkosten in Millionenhöhe
Doch wie kommt er auf die Zahlen? Hallerbach rechnet vor: Wenn der Kreis für alle Schüler bestellen wollte, müsste er 16.300 zusätzliche Fahrkarten zu 49 Euro das Stück ordern – und das für jeden Monat. Das ergäbe laut Kreis einen zusätzlichen Aufwand von fast 9,6 Millionen Euro im Jahr. Dem stünden Einsparungen gegenüber, weil das 49-Euro-Ticket rund 25 Euro günstiger ist, als der durchschnittliche Schülermonatspreis, den der Kreis bislang bezahlen muss. Bei 9000 Bus- und Bahnschülern ergäbe dies eine Kostenreduzierung von 2,25 Millionen Euro.
Diese Summe würde sich allerdings um 882.000 Euro verringern, weil für diese 9000 Schüler das 49-Euro-Ticket künftig zwölf statt zehn Monate lang bezahlt werden müsste. Mache unter dem Strich den erwähnten Zusatzaufwand von 8,2 Millionen Euro aus.
„Das würde unseren finanziellen Rahmen komplett sprengen“, betont der Landrat nochmals und erinnert auch daran, dass der Kreis Neuwied schon immense Kostensteigerungen im ÖPNV übernehmen musste: „Allein für die ÖPNV-Fahrtkosten haben wir im Jahr 2022 knapp 6 Millionen Euro aufgewendet. Daneben waren für die bestellten Fahrten im freigestellten Schülerverkehr weitere rund 5,5 Millionen Euro erforderlich.“ In einem Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden im Kreistag habe er das deutlich gemacht und an die Politiker appelliert, der Versuchung zu widerstehen, entsprechende Forderungen zu stellen.
Wer bestellt, der muss auch bezahlen.
Landrat Achim Hallerbach
Wenn alle Schüler in den Genuss des Deutschlandtickets kommen sollen, dann müsse der Bund und gegebenenfalls die Länder diese Kosten übernehmen. Weitere Zielgruppen würden dann wohl auch ihre „Bedarfe begründen“, vermutet Hallerbach und betont: „Hier gilt das Prinzip: Wer bestellt, der muss auch bezahlen.“
Nach dem rheinland-pfälzischen Schulgesetz ist es Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte, die Schülerbeförderung sicherzustellen. Dies ist an Entfernungsgrenzen gebunden: 2 Kilometer zwischen Wohnort und Grundschule, 4 Kilometer zwischen Wohnort und weiterführender Schule. Im Kreis Neuwied sind damit rund 9000 Schüler anspruchsberechtigt. Für sie sind Deutschlandtickets bestellt und verteilt. Ab Beginn des neuen Schuljahres können die Deutschlandtickets dann komplett in digitaler Form oder per Chipkarte genutzt werden.