Neuwied/Koblenz. Angeklagt waren sie wegen gemeinschaftlichen Betäubungsmittelhandels in nicht geringer Menge – nach drei Verhandlungstagen ging der Prozess für zwei Neuwieder aber glimpflich aus.
Lesezeit 2 Minuten
Beide erhielten eine Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Bei der Durchsuchung der Wohnung des 40-jährigen Angeklagten hatte die Polizei in einem Gefrierschrank 417 Gramm Amphetamin gefunden. Vorausgegangen war eine Anzeige, laut der der Mann gemeinsam mit seinem 36-jährigen Mitangeklagten von dieser Wohnung aus mit Drogen handele.