Stalking ist laut gesetzlicher Definition das willentliche und wiederholte (beharrliche) Verfolgen oder Belästigen einer Person, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann. Es wird im deutschen Strafgesetzbuch als Straftatbestand der Nachstellung geahndet, und zwar seit dem Jahr 2007. 2021 wurden die Regelungen noch einmal präzisiert und verschärft.
Angeklagter ist psychisch krank
Nun steht ein 35-jähriger aus dem Kreis Neuwied wegen exakt dieses Vorwurfes vor dem Landgericht Koblenz. Der Mann ist psychisch krank, weshalb die Staatsanwaltschaft Koblenz seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt hat. Es ist nun die Aufgabe der 12. Strafkammer um die Vorsitzende Richterin Annegret Werner, den Sachverhalt aufzuklären. Die Vorwürfe laut Anklage sind heftig.
So soll der 35-Jährige zwischen November 2020 und Februar 2022 einem 15-jährigen Mädchen durch den Versand von Nachrichten, durch Anrufe, durch Aufsuchen an der Wohnanschrift und das Abpassen auf der Straße nachgestellt haben, obwohl diese mit ihm nichts zu tun haben wollte. Offenbar hält der Beschuldigte die junge Frau fälschlicherweise für seine Ehefrau. Selbst ein zwischenzeitlich verhängtes gerichtliches Kontaktverbot konnte ihn nicht von den Nachstellungen abhalten.
Ins Haus eingedrungen
Darüber hinaus soll der Mann die Mutter des Mädchens durch einen Griff an den Hals und eine „Kopfnuss“ verletzt haben. Aber damit nicht genug. So soll er gegen den Willen der Mutter in das Haus eingedrungen sein und einen Rollladen durch Beschuss mit einer Softairpistole und die Haustür durch Tritte beschädigt haben. Weiter wird dem Beschuldigten vorgeworfen, am 27. September 2021 einer anderen Frau im Vorbeigehen fest an den Schambereich gegriffen zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht derzeit von einer Schuldunfähigkeit des Beschuldigten aus, zu diesem Thema wird ein forensisch-psychiatrischer Sachverständiger gehört werden.
Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt.