Prozess 55-Jähriger wegen Körperverletzung und anderen Delikten zu 18 Monaten Haft verurteilt
33 Vorstrafen und kein Ende in Sicht: 55-Jähriger muss in den Knast
dpa

Neuwied. Das Amtsgericht Neuwied hat einen 55-jährigen Schlosser wegen zweifacher Körperverletzung, Beleidigung und Fahren ohne Fahrerlaubnis zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Der Neuwieder hatte nach Ansicht des Gerichts nachts in Engers einen ihm völlig Unbekannten (37) zusammengeschlagen, der auf dem Rückweg von einer Feier war.

Ihm war auch vorgeworfen worden, das Handy des Mannes gestohlen zu haben, was sich nach Ansicht des Gerichts unter dem Vorsitz von Richterin Katrin Weinert aber nicht zweifelsfrei belegen ließ. Dafür fiel ins Gewicht, dass gegenüber seiner Exfreundin gewalttätig war und monatelang mit einem frisierten Moped zur Arbeit gefahren ist.

Der 55-Jährige gab für die Richterin glaubhaft an, in der fraglichen Nacht Personen gesehen zu haben, die sich an seinem Moped zu schaffen machten, und daraufhin nach draußen geeilt zu sein. Ob der 37-jährige Fußgänger, den er vor seiner Haustür angriff, damit etwas zu tun hatte, blieb aber unklar. Das Gericht nahm an, er sei eher „zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort“ gewesen. Der Angeklagte soll ihn gepackt und in einen Hausflur gezerrt haben, wo er dann „völlig ausrastete“, wie Richterin Weinert in ihrer Urteilsbegründung feststellte. Er malträtierte das Opfer mit Schlägen und Tritten und presste ihm eine aus der Wand gerissene Holzleiste gegen die Kehle. Der Geschädigte trug Prellungen, Schürfwunden und einen immer noch sichtbaren Striemen am Hals davon.

„Ich habe gefragt: ,Willst du den umbringen?'“, erzählte die 63-jährige Exfreundin des Angeklagten. „Verdient hätte er es“, sei die Antwort gewesen. Auch sie hat eine Anzeige wegen Körperverletzung gestellt: Der Beschuldigte soll sie im Juli geohrfeigt, mit der Faust auf die Brust geschlagen und wüst beschimpft haben. „Ich habe Angst vor ihm“, sagte die Rentnerin vor Gericht. Das Gericht sprach ihn schließlich in vier von fünf Anklagepunkte schuldig: Bis auf den Raub hielt es alle Vorwürfe für bewiesen.

Viermal musste die Verhandlung unterbrochen werden, um den wutentbrannt pöbelnden Angeklagten aus dem Saal führen zu lassen. Eine der Unterbrechungen nutzte er, um einen als Zeugen geladenen Polizisten noch vor dessen Aussage als „Lügner“ und „Spasti“ zu beschimpfen. Das 37-jährige Opfer bedrohte er vor Gericht mit den Worten: „Nächstes Mal unterhalten wir uns wirklich, jetzt kenne ich ja dein Gesicht. D zeige ich dir mal, was richtiges Schlagen und Treten ist.“ Gegen Ende der Verhandlung starrte der Verteidigungsanwalt nur noch resigniert vor sich hin, während Richterin Weinert sichtlich Mühe hatte, die Beherrschung zu wahren.

Das äußerte sich auch in der Urteilsbegründung: „Wenn Sie sich hier schon nicht beherrschen können“, kommentierte die Richterin. Beim Urteil spielte auch das enorme Vorstrafenregister des Angeklagten eine Rolle. Seit den 1980er-Jahren hatte er sich am laufenden Band strafbar gemacht. Unter den 33 Vorstrafen befanden sich Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Diebstahl in besonders schwerem Fall und Körperverletzung. Erst 2015 hatte er seine letzte Haftstrafe abgesessen. „Und jetzt sitzen Sie schon wieder hier und werden für vier neue Straftaten verurteilt“, sagte Richterin Weinert. „Das zeigt, dass Sie einfach nicht in der Lage sind, ein Leben ohne Straftaten zu führen.“ Die Sozialprognose bewertete das Gericht als entsprechend schlecht, dass es keine Bewährung mehr gab. Marie Rühle

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