Am Landgericht Koblenz ist am Donnerstag (7. November) das Urteil im Fall einer 30-Jährigen gesprochen worden, die Ende Oktober 2023 in einer psychiatrischen Klinik im Kreis Neuwied versuchte, ihre Zimmergenossin zu töten. Die 14. Strafkammer um den Vorsitzenden Richter entschied, dass die gebürtige Hessin, die zum Tatzeitpunkt aufgrund einer bei ihr diagnostizierten paranoiden Schizophrenie schuldunfähig war, in Maßregelvollzug muss. Er sah es als erwiesen an, dass die Beschuldigte die klare Intention hatte, am frühen Morgen des 27. Oktober 2023 eine schlafende Demenzpatientin mit einem Kopfkissen ersticken zu wollen. Eine Pflegerin hatte das Geschehen in dem kameraüberwachten Patientenzimmer auf einem Bildschirm beobachtet und war noch rechtzeitig eingeschritten, sodass die Demenzpatientin am Ende unverletzt blieb. Nach der Tat soll die Beschuldigte nach Aussage der Pflegerin gesagt haben: „Ich will Polizei. Ich will Knast.“
Richter: Keine Krankheitseinsicht und kein Behandlungswille erkennbar
„Es war das erste Mal, aber es darf auch nicht noch einmal passieren“, sagte der Richter. Genau das sei bei der Beschuldigten allerdings nicht ausgeschlossen: Aufgrund ihrer psychischen Erkrankung, deren Merkmale unter anderem Verfolgungswahn und akustische Halluzinationen sind, müsse man mit weiteren schwerwiegenden Taten rechnen, wenn man keine Sicherungsverwahrung anordnen würde. Eine Bewährung, wie sie von der Verteidigerin ins Spiel gebracht wurde, kam daher nach Ansicht der Strafkammer nicht infrage. Trotz hoher Medikamentengabe während ihrer bisherigen stationären Klinikaufenthalte, die laut Richter auch ein „Ausdruck der Verzweiflung“ sei, sei die 30-Jährige nicht symptomfrei. Sie habe keine Krankheitseinsicht und zeige keinen Behandlungswillen. Die Beschuldigte stelle eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Damit folgte die Strafkammer dem Plädoyer der Staatsanwältin.
Verteidigerin äußert Bedenken wegen rechtlicher Einordnung
Zuvor hatte die Verteidigerin Bedenken wegen der rechtlichen Einordnung des Vorfalls als versuchter Mord geäußert. Ein solcher Fall gehöre nicht vor eine Strafkammer, sagte sie. Ihre Mandantin, die mehrere Selbstmordversuche unternommen hat, habe bis zu diesem Tag niemand anderes gefährdet. Die Verteidigerin betonte auch am zweiten Verhandlungstag, dass ihre Mandantin sich bis zu dem Tattag gut mit der Geschädigten verstanden habe. Letztlich kam aber auch die Verteidigerin zu dem Schluss, dass es in diesem Fall in Deutschland bislang keine Alternative zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gebe.
Nach einer kurzen Absprache mit ihrer Verteidigerin stimmte die 30-jährige Beschuldigte schließlich dem Urteil zu und verzichtete somit auf das Einlegen weiterer Rechtsmittel. In gebrochenem Deutsch sagte sie nach der Urteilsverkündung: „Ich habe das nicht mit Absicht gemacht.“ Auch an diesem Prozesstag verfolgte die Beschuldigte das Verfahren im Gerichtssaal vermutlich wegen ihrer Erkrankung die meiste Zeit regungs- und teilnahmslos.

Versuchter Mord mit Kopfkissen in Klinik?
Am Landgericht Koblenz hat nun der Prozess wegen versuchten Mordes in einer psychiatrischen Klinik im Kreis Neuwied begonnen. Der Angeklagten wird vorgeworfen, Ende Oktober 2023 ihre Zimmergenossin mit einem Kopfkissen ersticken zu wollen.