Der Hauptausschuss der Stadt Zell sollte in seiner Sitzung am Montagabend eigentlich über zwei Tagesordnungspunkte abstimmen, die den Umbau des Zeller Krankenhauses zum Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) betreffen. Doch beide Punkte wurden zu Beginn der Sitzung kurzerhand abgesetzt. Stadtbürgermeister Hans-Peter Döpgen (FWG) erklärte, es gebe noch baurechtliche Rückfragen, nannte aber keine Details dazu. Behandelt werden sollen die beiden Bauanträge nun in der Stadtratssitzung am Montag, 19. Mai, oder erst im Juni in der nächsten Hauptausschusssitzung. Doch um was geht es überhaupt? Und was bedeutet das für das geplante MVZ?
Die Trägergesellschaft, die Dernbacher Gruppe Katharina Kasper, ein Unternehmen der Alexianer, hat bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell als Baugenehmigungsbehörde zwei Bauanträge auf Umnutzung gestellt. Die Stadt Zell wiederum hat im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung eine Mitwirkungsbefugnis und kann eine sogenannte Einvernehmensentscheidung treffen. Dabei ist zu prüfen, „ob sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt“. Nur: Laut den Bauanträgen sind weder die Bauweise noch die Grundstücksfläche des bisherigen Klinikums von dem Vorhaben tangiert. Das geht aus den Beschlussvorlagen hervor.

Die Stationen 9 und 10 im Erdgeschoss des bisherigen Krankenhauses sollen für eine Kurzzeitpflege mit 20 Bewohnern genutzt werden – zunächst temporär. Langfristig soll die Kurzzeitpflegeeinrichtung in der obersten Etage eingerichtet werden. „Baulich sind nur geringfügige Maßnahmen notwendig“, heißt es in der Beschlussvorlage, die unserer Zeitung vorliegt. „Statische Eingriffe in die Tragstruktur sind nicht geplant.“ Der zweite Bauantrag betrifft die vorhandene Palliativstation im Untergeschoss und Erdgeschoss. Dort soll ein Hospizbereich für neun Patienten entstehen – ohne bauliche Maßnahmen. Warum also wurden die beiden Tagesordnungspunkte im Hauptausschuss überhaupt abgesetzt? Nach Recherchen unserer Zeitung ist es eine Verzögerungstaktik.

Denn die Stadt Zell wartet auf ein Rechtsgutachten des Stuttgarter Medizinrechtlers Michael Quaas. „Es kann täglich eintreffen“, erklärte Bürgermeister Döpgen auf Anfrage. Er rechnet spätestens Mitte Mai damit. Spannend ist vor allem eine Frage, die Quaas untersucht: Können aus der kostenlosen Übertragung des städtischen Geländes in den 1970er-Jahren auf die damalige „Genossenschaft der armen Dienstmägde Christi“, aus der die heutige Eigentümerin hervorging (die Katharina Kasper ViaSalus GmbH mit Sitz in Dernbach), Ansprüche auf Rückübertragung hergeleitet werden oder kann eine Verpflichtung zur Fortführung des beabsichtigten Grundstückszweckes, nämlich dem Betrieb eines Krankenhauses, geltend gemacht werden? Sollte Quaas diese Frage bejahen, hätte die Stadt Zell womöglich einen mächtigen Hebel in der Hand. Doch bis dahin „hängen wir in der Luft“, sagt Döpgen.

Kann ein Rechtsgutachten die Zeller Klinik retten?
Die Hoffnung stirbt zuletzt. Das gilt auch für das Mittelmosel-Klinikum in Zell, dessen Träger den stationären Betrieb zum 30. Juni 2025 einstellen will. Der Stadtrat wehrt sich - und engagiert dazu einen hochkarätigen Juristen.
Und bis dahin will er offenbar verhindern, dass in dem Klinikgebäude Fakten geschaffen werden. Das haben vertrauliche Quellen gegenüber unserer Zeitung unabhängig voneinander bestätigt. Döpgen will das Rechtsgutachten abwarten, bevor er über die Baugenehmigungen der Dernbacher abstimmen lässt.
Grundsätzlich ist es allerdings so, dass ein Bauherr Anspruch auf die Genehmigung seines Antrages hat, wenn dieser Antrag ordnungsgemäß gestellt wurde. Theoretisch kann sich die Baugenehmigungsbehörde sogar über das versagte Einvernehmen einer Gemeinde hinwegsetzen. In der Regel gilt aber, dass die zuständige Cochem-Zeller Kreisverwaltung kein Ortsgemeindevotum ignoriert, sondern den Dialog sucht.

Auch ohne Baugenehmigungen geht die Transformation des Klinikums Mittelmosel zum Medizinischen Versorgungszentrum vorerst weiter. Die Dernbacher Gruppe sucht für den Standort Zell aktuell noch zwei Allgemeinmediziner, einen Gastroenterologen und einen Hals-Nasen-Ohren-Arzt. Gesucht werden im Karriereportal der Katharina-Kasper-Gruppe unter anderem auch medizinische Fachangestellte für die Kardiologie, Endoskopie und ambulantes Operieren. „Wir sind zuversichtlich, dass wir die Stellen zum 1. Juli besetzt bekommen“, heißt es aus Dernbach. „Wir arbeiten intensiv daran.“ Erhalten bleiben soll weiterhin die Radiologie mit Röntgen, Computertomografie und Magnetresonanztomografie.
„Eine Verzögerung ist bei solchen Anträgen nicht unüblich, natürlich sind wir aber auf die Zustimmung des Hauptausschusses angewiesen.“
Das erklärt die Katharina-Kasper-Gruppe
Was aber bedeutet die aktuell verweigerte Zustimmung der Zeller zu beiden Bauanträgen? Die Katharina-Kasper-Gruppe teilt dazu mit: „Die Umnutzungsanträge für die Kurzzeitpflege und auch das Hospiz sind frühzeitig gestellt, um eventuelle Rückfragen oder auch Änderungsanforderungen einarbeiten zu können. Eine Verzögerung ist bei solchen Anträgen nicht unüblich, natürlich sind wir aber auf die Zustimmung des Hauptausschusses angewiesen – sollte diese im Juni nicht erfolgen, können wir dementsprechend auch nicht zum 1. Juli 2025 eröffnen, obwohl wir auch bereits entsprechendes Personal für das Hospiz und die Kurzeitpflege unter Vertrag genommen haben.“ Doch zum jetzigen Zeitpunkt halte man an den bisherigen Planungen fest und gehe davon aus, dass man zum Juli starten könne.
Weiter heißt es aus Dernbach: „Die Vorbereitungen für die zusätzlichen Fachbereiche laufen mit der Kassenärztlichen Vereinigung weiterhin sehr zielführend und sind im Zeitplan. Das ambulante Operieren befindet sich bereits in der konkreten Umsetzungsplanung.“