Nach gegenwärtigem Stand werden Kauf und Installation der Geräte rund 1 Million Euro kosten. Davon sind rund 800.000 Euro über Fördermittel gegenfinanziert. Aber nicht nur wegen des durchaus noch hohen Eigenanteils für die VG taten sich die Ratsfraktionen hörbar schwer mit der Entscheidung.
Karl Heinz Simon (SPD), Bürgermeister der VG Zell, verdeutlichte zu Beginn seiner Ausführungen: Wohl kein Thema habe die Verwaltung in diesem Jahr so häufig intern, mit den Ratsfraktionen und auch mit den Schulleitungen so häufig beraten „wie die mögliche Ausstattung unserer sechs Grundschulen mit Lüftungsgeräten“. Maßgeblich aus zwei Gründen: 1. Es gibt rein technisch viele unterschiedliche Geräte. 2. Es scheint keineswegs sicher, ob und, wenn ja, welche Geräte tatsächlich einen Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie leisten.
Auch deshalb zitierte Simon aus einer Abhandlung des Umweltbundesamtes vom Juli dieses Jahres. Darin heißt es: „Die nachhaltigste Maßnahme zur Verbesserung der Innenraumlufthygiene, deren Erfolg auch nach Beendigung der Pandemie anhält, ist der Einbau stationärer raumlufttechnischer Anlagen.“ Und weiter: „Anlässlich der Erfahrungen mit der Pandemie empfiehlt das Umweltbundesamt, Schulräume in Deutschland sukzessive mit RLT-Anlagen auszustatten.“
Restzweifel blieben jedoch. Und es gab mit Blick aufs Land weder eine Handlungsempfehlung noch eine einheitliche Vorgehensweise, was Zells VG-Chef deutlich monierte. Die Restzweifel führten auch dazu, dass der VG-Rat die Entscheidung über die Gerätanschaffung Ende September noch einmal vertagte. Daraufhin lud die VG Vertreter der Fraktionen, Beigeordnete und Schulleitungen zu einem Ortstermin in die IGS Zell ein. Grund: Im Erweiterungsbau der Schule ist eine Lüftungsanlage verbaut worden, wie Rat und VG sie im Auge haben.
Die Vorführung dort verdeutlichte Simon zufolge die Vorzüge des Geräts:
- einen geringen Geräuschpegel (37 Dezibel),
- einen kaum spürbaren Luftzug, selbst bei voller Leistung,
- den geringen Platzbedarf dank Installation an der Decke,
- die mögliche Nachtkühlung der Räume.
- Das Gerät kann ein regelmäßiges Lüften im Winter ersetzen.
Die Option einer adäquaten Temperaturregulierung hoben auch die Vorsitzenden der Ratsfraktionen als positiv hervor. Frank Koch (CDU) hielt jedoch ebenfalls fest, Bedenken seien „nach wie vor bis zu einem gewissen Grad vorhanden“. Eben wegen der zentralen Frage: „Bringt es etwas in Sachen Pandemiebekämpfung?“ Ähnlich äußerten sich Matthias Müller (FWG), Christian Simon (SPD) und Jürgen Hoffmann (FDP). Müller unterstrich auch noch einmal, dass über die erheblichen Anschaffungskosten hinaus auch beträchtliche jährliche Wartungskosten für die Geräte auf die VG zukommen.
Bürgermeister Simon bezifferte sie mit rund 800 Euro pro Gerät, sodass es am Ende 25.000 bis 26.000 Euro werden. Er sagte: „Ohne Wartung und Filteraustausch geht es nicht, sonst haben wir nachher anstatt eines Virenschutzes eine Virenschleuder.“ In Blankenrath sei für die Ausstattung trotz Fördermitteln eine außerplanmäßige Ausgabe von rund 18.000 Euro nötig.
Wenn es die schon bewilligten und schulbezogen einzusetzenden Fördermittel zulassen, soll zusätzlich zu Klassenräumen beispielsweise auch ein Betreuungsraum mit einem dezentralen stationären Lüftungsgerät versehen werden. Weitere Räume sollen auch dann damit bestückt werden, wenn die Ergebnisse der Ausschreibung günstiger ausfallen als gedacht. Die Entscheidung pro Lüftungsgerät für die Grundschulen in Alf, Blankenrath, Bullay, Pünderich, Mittelstrimmig und Zell hat der Zeller VG-Rat jetzt zwar getroffen.
Doch Bürgermeister Simon konstatierte auch: „In Anbetracht der seit einiger Zeit vorliegenden Marktsituation können wir nach telefonischer Rücksprache mit Herstellern keine Aussage treffen, wann diese Anlagen nach Ausschreibung und Auftragsvergabe dann auch tatsächlich installiert sein werden.“ Von der Frist im Förderbescheid her muss das bis September nächsten Jahres allerdings passiert sein.