Dschungel aus diversen Parkausweisen führt oftmals zu Verwirrung - Strafzettel für Mann aus der VG Kaisersesch: Wo darf man als Schwerbehinderter parken?
Dschungel aus diversen Parkausweisen führt oftmals zu Verwirrung - Strafzettel für Mann aus der VG Kaisersesch
In der Burgstraße in Kaisersesch gilt bis an den Brunnen vor der St.-Pankratius-Kirche das eingeschränkte Halteverbot. Als Schwerbehinderter mit einem entsprechenden Parkausweis darf man in solchen Zonen dennoch bis zu drei Stunden parken. Fotos: Daniel Rühle Daniel Rühle
Alles redet von Inklusion und in vielen öffentlichen Gebäuden werden derzeit Rampen für Rollstuhlfahrer und Aufzüge eingebaut – man könnte meinen, im Jahr 2019 würde die Gesellschaft alles dafür tun, Menschen mit Behinderung, so gut es irgend geht, zu fördern. Aber es geht auch anders, wie ein Beispiel aus dem Kreis zeigt: Ein herzkranker Mann aus der Verbandsgemeinde (VG) Kaisersesch wandte sich jüngst an die RZ, weil er trotz eines Grades der Behinderung (GdB) von 90 und eines speziellen Parkausweises wiederholt Strafzettel erhalten hatte – in Kaisersesch und in Koblenz. Warum das?
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Nach langem Schriftverkehr und zeitaufwendigen Telefonaten mit Verwaltungen sowie dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) in Koblenz wurden die Forderungen „ausnahmsweise“ wieder zurückgenommen, ein fader Beigeschmack allerdings bleibt.